Stromsperre: Was tun, wennn der Strom abgedreht wird?

Wer morgens aufwacht und beim Drücken des Lichtschalters feststellt, dass sich nichts tut, wird wohl zunächst von einem vorübergehenden Stromausfall oder einer defekten Sicherung ausgehen. Bleibt die Stromversorgung danach länger aus, kommen einem vielleicht die Mahnschreiben des Energieversorgers ins Gedächtnis, die man zuvor auf die leichte Schulter genommen hat. Dann steht fest: Erst einmal wird der Haushalt nicht weiter mit Strom versorgt.

In eine solche Situation kann man als Verbraucher leicht geraten, wenn man nur ein geringes Einkommen hat und die monatliche Stromrechnung nicht bezahlen kann. In diesem Text befassen wir uns damit, was Verbraucher tun können, um einer Zwangsabschaltung des Stroms zu entkommen und wie man sich bereits im Vorfeld davor schützen kann.

Das sind die Voraussetzungen für eine Stromsperre

Damit ein Haushalt von der Stromversorgung abgeschnitten werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste ist ein Zahlungsrückstand. Beträgt dieser mindestens 100 Euro, kann der Versorger die nötigen Schritte einleiten, um den Strom vorübergehend zu sperren. Die Grenze von 100 Euro ist schnell erreicht.

Lebt man alleine in einer Wohnung, kann sie schon bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten erreicht werden. Je mehr Personen in einer Wohnung leben, desto höher sind die monatlichen Abschlagszahlungen für den Strom. Entsprechend schneller wird auch der Grenzwert erreicht.

Hat sich ein Rückstand von mindestens 100 Euro angesammelt, kann der Versorger allerdings noch nicht sofort den Strom sperren. Er muss dies mindestens vier Wochen im Vorfeld androhen, den Strom abzuschalten. Ist in den Wochen danach keine Einigung mit dem Verbraucher zustande gekommen, muss der Stromlieferant drei Tage vor dem geplanten Abschalttermin dessen Vollzug ankündigen und dabei ein konkretes Datum nennen.

Damit dies rechtmäßig ist, kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Das bedeutet, dass eine Stromsperre keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Kranken und Kindern haben darf.

Einer angedrohten Stromsperre entkommen

Erhält man ein Mahnschreiben des Stromversorgers, sollte man auf jeden Fall darauf eingehen. In einer wirtschaftlich angespannten Situation neigen viele Verbraucher dazu, derartige Schreiben zu ignorieren und beiseite zu legen, da sie ohnehin nicht erfüllt werden können.

Diese Vorgehensweise ist nicht zu raten. Schließlich bleiben nach dem Erhalt der Post noch mehrere Wochen Zeit, in der man sich mit dem Stromversorger beispielsweise auf Ratenzahlungen verständigen kann.

Die Kommunikation ist auch wichtig, um das Gebot der Verhältnismäßigkeit zugunsten des Verbrauchers zu gewichten: Ist absehbar, dass der Kunde die offenen Beträge begleicht, gilt das Sperren des Stroms als nicht mehr verhältnismäßig.

Finanzielle Hilfe bei angedrohter Stromsperre

Kann der offene Betrag trotz eingeleiteter Sparmaßnehmen nicht beglichen werden, sollten sich Verbraucher nicht davor scheuen, finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Manch einem ist bereits damit geholfen, eine Stundung mit dem Energieversorger zu vereinbaren, damit nicht der volle Betrag auf einmal gezahlt werden muss.

Ist die finanzielle Not so groß, dass einem auch damit nicht geholfen ist, sollte man die Ansprüche auf Wohngeld oder Grundsicherung prüfen. Beide Hilfen können auch rückwirkend bewilligt werden und somit eine angedrohte Stromsperre abwenden.

Daneben können bei Sozialämtern und Jobcentern Anträge auf Übernahme von Energieschulden gestellt werden. Anders als beim Wohngeld und der Grundsicherung handelt es sich dabei um eine finanzielle Hilfe in Form eines Darlehens. Das bedeutet, dass es bereits ab dem darauffolgenden Monat rückzahlungspflichtig ist.

Bei Leistungsbeziehern wird das Darlehen mit den monatlichen Zahlungen verrechnet. Arbeitnehmer, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, müssen das Darlehen in Raten zurückzahlen.

Sind Forderungen einer Stromsperre gerechtfertigt?

Ist die Liquidität zum Begleichen der offenen Forderung geregelt, sollte man sich damit befassen, ob diese überhaupt in der Höhe gerechtfertigt ist. Dabei geht es natürlich nicht um die offenen Stromkosten, sondern vielmehr um die Aufschläge die ein Mahnverfahren mit sich bringt. Sperr- beziehungsweise Entsperrkosten dürfen erhoben werden.

Oft führen Energieversorger aber auch Posten in ihren Mahnschreiben auf, die sie nicht erheben dürfen. Wird eine offene Forderung mehrfach gemahnt, müssen maximal drei Mahnschreiben zu je maximal 2,50 Euro vom Verbraucher gezahlt werden.

Kosten für ein Inkassobüro braucht man nur dann zu zahlen, wenn die Forderung des Mahnbescheids am Ende durch einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid eingetrieben wird. Der Verbraucher muss dann 25 Euro für die Dienste des Inkassobüros zahlen.

Hinzu kommen die Kosten für das Mahnverfahren. Verbraucherschutzverbände, Verbraucherzentralen und Anwälte helfen dabei, die Rechtmäßigkeit der Mahnbescheide festzustellen.

So schützt man sich vor einer Stromsperre

Wer ein solches Mahnverfahren abgeschlossen hat, sollte die folgenden Hinweise beachten, damit man nicht noch einmal in eine solche Situation gelangt. Wichtig ist, die Energiekosten stets pünktlich und in voller Höhe zu bezahlen. Wer seinem Stromversorger eine Einzugsermächtigung erteilt, braucht sich keine Gedanken zu machen, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist.

Wer die Kosten lieber selbst überweist, sollte einen Dauerauftrag einrichten. Wichtig ist hier, die Höhe der Summe anzupassen, wenn sich der monatliche Abschlag ändert. Dies kann leicht vergessen werden. Wenn Verbraucher Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen, können diese die Energiekosten direkt vom Leistungsträger zahlen lassen. Damit lässt sich verhindern, dass bei einem Engpass der Stromabschlag nicht mehr überwiesen werden kann.

Verbraucher sollten außerdem regelmäßig ihren Stromverbrauch kontrollieren. Wenn man einmal pro Quartal einen Blick auf den Verbrauch wirft, lässt sich leicht überprüfen, ob der Verbrauch mit den aktuellen Abschlagszahlungen übereinstimmt.

Verbraucht man weniger als in den Abschlagszahlungen kalkuliert ist, beschneidet man sich monatlich um einen wertvollen Geldbetrag, der möglicherweise zum Leben nötig ist und den man erst am Jahresende wieder ausgezahlt bekommt. Sind die Abschlagszahlungen zu niedrig kalkuliert, muss am Ende des Jahres eine Nachzahlung geleistet werden.

Haushalte, die den Strom vom Grundversorger beziehen, können unter Umständen viel Geld sparen, indem sie einen Vertrag mit einem anderen Versorger abschließen. Im Internet lassen sich die verschiedenen Anbieter und Tarife vergleichen.

Hier gilt es, ins Kleingedruckte zu schauen und auf die Kosten für die gesamte Laufzeit des Vertrags zu achten. Häufig werden Neukunden durch besondere Rabatte angeworben, die nur für das erste Jahr des Vertrags gelten. Ab dem zweiten Jahr können die Kosten erheblich steigen.