Inkasso: Woran erkennt man unseriöse Forderungen?

Wie lassen sich seriöse Inkassoforderungen von Betrugsversuchen unterscheiden? Wie sollte man vorgehen, sofern betrügerische Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide eingehen? Nachfolgend werden einige Merkmale vorgestellt, wodurch sich echte Inkassomethoden auszeichnen und welche Indizien für Betrugsmaschen sprechen.

Die Art der Forderung

Vorrangig gilt es zu prüfen, für was der angemahnte Betrag erhoben wird. Handelt es sich um einen Warenkauf oder eine Dienstleistung? In einer Rechnung muss das bezogene Produkt deutlich erkennbar sein. Anhand Datum, Artikel und Anbieter lässt sich feststellen, ob man den gemahnten Betrag tatsächlich schuldet.

Etwas schwieriger wird es, wenn ein Inkassounternehmen Forderungen stellt. Auch bei einem seriösen Gläubiger gibt es im Text oft nur Hinweise auf den Ursprung, da der Eintreiber mit eigenen Verwendungszwecken arbeitet. Dennoch sollte der Schuldner in der Lage sein zu kombinieren, ob er tatsächlich eine solche Ware/Dienstleistung bezogen hat.

Die Höhe der Forderung

Bezahlt man eine Rechnung nicht, ist es Anbietern erlaubt, Mahngebühren zu erheben. Die Höhe ist gesetzlich im BGB geregelt und richtet sich nach dem Ursprungsbetrag sowie den tatsächlichen Mahnkosten, die der Gläubiger zum Eintreiben der Forderung hat. Sobald ein Inkassobüro zum Zuge kommt, sind erhöhte Kosten also realistisch, da im Vorfeld diverse Schritte erfolgt sein müssen, bis es zu diesem Punkt kommt.

Der Gesamtbetrag ist also sorgfältig darauf zu prüfen

  • wie hoch der Ausgangswert war und
  • welcher Betrag auf Mahnkosten und Inkassogebühren entfällt.

Ist die daraus resultierende Differenz auffällig groß, kann dies ein Indiz für einen Betrugsversuch sein.

Der Repräsentant

Auch seriöse Inkassoeintreiber klopfen nicht einfach unangekündigt an die Haustür. Im Vorfeld jeder berechtigten Forderung steht entsprechender Schriftwechsel.

Weder muss man einem angeblichen Repräsentanten Eintritt in die eigene Wohnung gewähren, noch hat man ihm bereitwillig jegliche Auskunft zu erteilen. Ausschließlich ein amtlicher Gerichtsvollzieher darf nach schriftlicher Ankündigung materielle Besitztümer pfänden.

Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass eine Person an der Tür klingelt und um Einlass bittet, so hat sich der Vertreter entsprechend auszuweisen. Man darf verlangen, sich den Grund des Besuchs ausführlich begründen und zusätzlich vorhergegangenen Schriftwechsel vorzeigen zu lassen. Kann oder will der Vertreter das nicht, ist das ein Indiz für Betrug.

Die Methodik von Inkassounternehmen

Eine berechtigte Forderung einzutreiben gebietet gleichermaßen gerechtfertigte Verhaltensweise, um eine vorhandene Rechtsgrundlage durchzusetzen.

Ein seriöses Inkassobüro wird niemals

  • aufdringlich um Einlass in die Wohnung bitten
  • auf verbale Angriffe zurückgreifen
  • in irgendeiner Weise bewusst einschüchternd auftreten
  • unrealistische Drohungen aussprechen

Man sollte sich bei entsprechenden Versuchen stets daran erinnern, dass in Deutschland der Rechtsweg einzuhalten ist.

Der Kommunikationsweg

Der zuvor erwähnte Rechtsweg beinhaltet die Vorgabe, berechtigte Forderungen grundsätzlich auf schriftlichem Wege zu kommunizieren. Im Zeitalter der Digitalisierung mehren sich die Versuche, auf betrügerische Weise an Geld zu kommen. So sind vor allem Emails ein beliebtes Mittel, falsche Forderungen einzutreiben. Die Tatsache, dass Emails ein durchaus zulässiger Weg sind, zum Beispiel eine Rechnung oder Mahnung zuzustellen, verunsichert Schuldner weiter.

Egal, auf welchem Weg eine Inkassoforderung zugestellt wird, der Absender muss sich klar zu erkennen geben. In seriösen Briefen finden sich dazu vollständiger Unternehmensname, Anschrift und nicht zu vergessen die Handelsregisternummer.

Inkassounternehmen sind aufgrund ihrer Rechtsform grundsätzlich verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.

Die zeitliche Abfolge

Im Ursprung ein jeder Forderung steht die Rechnung. Natürlich kommt es vor, dass diese unabsichtlich in einer Schublade gelandet oder nicht mehr aufzufinden ist. Auf Anfrage hat jeder Dienstleiter oder Verkäufer allerdings die Rechnung oder zumindest eine Kopie des Originals vorzulegen.

Nicht jedes Mal muss zuerst eine rechtswirksame Mahnung eingehen, ehe aus einer Forderung ein Fall fürs Inkassobüro wird. Nachfolgend finden sich die fürs Handelsrecht üblichen Zahlungsfristen:

  • Im Vertrag wird sich bereits auf einen bestimmten Zahlungstermin geeinigt. Der Gläubiger gibt dabei den Kalendertag vor, an dem die Zahlung spätestens einzugehen hat. Der Schuldner ist in Verzug, sobald dieser Tag verstrichen ist.
  • In der Rechnung gibt der Gläubiger eine Zeitspanne für die Zahlung vor, beispielsweise „zahlbar binnen 14 Kalendertagen“. Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung.
  • Häufig findet sich in der Rechnung nur die Formulierung, dass der Betrag „unverzüglich“ zu entrichten ist. Hier findet erneut das BGB Anwendung, aus dem hervorgeht, dass beim Fehlen einer expliziten Frist die Regelung gilt, den geschuldeten Betrag sofort zu entrichten.

Aber Achtung! Das heißt nicht, dass Schulden, bei denen es keine Fristsetzung gab, grundsätzlich besser zu zahlen sind, bevor man Ärger mit dem Inkassobüro bekommt. In Fällen aus dem zuletzt genannten Punkt muss zwangsläufig eine Mahnung folgen, die dem Schuldner mitteilt, dass er tatsächlich mit der Zahlung in Verzug geraten ist.

Die übliche zeitliche Abfolge lautet also folgendermaßen:

  1. Tag der Rechnungsstellung
  2. mindestens eine Mahnung / Mitteilung über Eintreten des Zahlungsverzugs
  3. Forderung durch Inkassobüro

Die richtige Reaktion

Ist die Forderung letztendlich gerechtfertigt, sollte diese natürlich sofort gezahlt werden. Im Falle einer betrügerischen Version hingegen treten weitere Rechte in Kraft, die der Konfrontierte in Anspruch nehmen kann.

Auskunft erbitten

Wie oben beschrieben, darf der Schuldner alle Auskünfte zum Ursprung der Forderung einholen. Oft lohnt sich auch die Kontaktaufnahme zum Unternehmen, das eine Rechnung (angeblich) ans Inkassounternehmen abgegeben hat.

Widerspruch einlegen!

Auch bei der besten Betrugsstrategie behält man das Recht, der unberechtigten Forderung zu widersprechen. Das sollte unverzüglich und schriftlich erfolgen.

Der Weg zum Anwalt

Meistens ist schon damit gedient, dem Betrüger die eigenen rechtlichen Schritte anzudrohen. „Ich werde Ihre Forderung von meinem Anwalt prüfen lassen“ verscheucht die meisten unseriösen Vertreter nachhaltig.

Ist man sich unsicher, inwieweit die Forderungen doch begründet sein könnten, ist eine Kombination von Kontakt zum Anbieter und Anwalt sinnvoll.

Ruhe bewahren

Wie weiter oben angeschnitten, darf kein Inkassounternehmen eine Pfändung vornehmen. Eine solche setzt ein entsprechendes Gerichtsurteil inklusive Vollstreckungsbescheid voraus.

Betrüger melden

Sogar ein befugtes Inkassounternehmen kann seine Zulassung verlieren, wenn es sich illegaler Methoden bedient oder durch ungebührliches Gebaren auffällt. Dafür sorgt eine Meldung bei der Verbraucherzentrale.

Nicht zuletzt darf sich der Betroffene natürlich auch vorbehalten, die Polizei einzuschalten, sollten die Methoden Persönlichkeitsrechte verletzen oder als Drohung aufgefasst werden können.