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Fragwürdige Inkassoforderungen für eine (angebliche) Bestellung – Verbraucherzentrale rät: Keine Zahlung ohne Forderungsnachweis!


Frau Ellen P. ist verärgert. Ihr Mann ist vor fast 5 Jahren verstorben, dennoch erhält auch er Post von der UGV Inkasso GmbH mit Sitz in Harthausen. Ein Herr Gemmig versucht eine „vernünftige Lösung“ zu finden, um unnötige Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Lohn- und Gehaltspfändung zu vermeiden.

„Unser Auftraggeber will jetzt endlich sein längst fälliges Geld sehen.“ Wofür, erklärt Herr Gemmig allerdings nicht. Er unterbreitet ein letztes Angebot. Der Angeschriebene soll 93 Euro zahlen, ansonsten wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Diese Schreiben erhalten gegenwärtig zahlreiche Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Da als Ursprungsgläubiger die Classee B.V. genannt ist, geht es nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt um (angebliche) Warenbestellungen bei diesem niederländischen Versandhandelsunternehmen. Dabei handelt es sich um Vorgänge, die regelmäßig bereits Jahre zurückliegen.

Empfänger dieser Schreiben sollten prüfen, ob bei der genannten Firma überhaupt eine Bestellung aufgegeben wurde. Ist man sich nicht sicher, sollte eine Kopie der Bestellung abgefordert werden. Die Zahlungsaufforderung kann gänzlich ignoriert werden, wenn nichts bestellt worden ist oder die Ware innerhalb der Rückgabefrist zurückgesandt wurde.

Auf keinen Fall sollten sich die Verbraucher ohne Forderungsnachweis seitens des Inkassobüros aus Unkenntnis oder Angst vor höheren Kosten zur Zahlung bereiterklären.

Von Martina Grau/vzsa, 15. Oktober 2006; Quelle: vzsa/Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Kategorie: Warnungen
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Kommentare: 2 Kommentare vorhanden
  • Kommentar von Schwarz Peter am 14. Aug 2007

    Was die Ugv Inkasso GmbH betrifft ergeht es uns genau so.
    Auch wir hatten niemals eine Bestellung aufgegeben und sollen nun erhebliche Kosten für nicht gelieferte Waren tragen.
    Diese Machenschaften sollten schleunigst einhalt geboten werden. Nach einer Aufforderung unsererseits zur Bestätigung einer Bestellung und Bekanntmachung der anscheinend gelieferten Ware ist es nie gekommen. Die Forderungsauflistung wurde uns nie zugesandt und als wir endlich eine bekamen war aus dieser nicht ersichtlich um welche angeblich gelieferte Ware es sich handelt

  • Kommentar von Koelen, Erwin am 01. Jul 2010

    Hallo, auch ich habe nun über die FKH Gbr einen Mahnbescheid der Fa. Classsee B.V. aus dem Jahre 2002 erhalten. Nachdem ich Widerspruch eingelegt habe, erhielt ich nun von den Rae. Wehnert & Kollegen eine Zahlungsaufforderung. Im Mahnbescheid waren es noch 188,33€ nun sind es bereits 577,55€ mit Androhung weiterer Schritte. Ich habe nun der Sendung Akteb auf SAT1 den Vorgang geschikldert. Denn ich weiß nicht was ich nun machen soll.
    Mit fr. Gruß
    Koelen

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