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Die meisten Weihnachtsgeschenke werden nach wie vor erst im Dezember gekauft. Diejenigen, die sich immer erst spät aufraffen, an die Weihnachtseinkäufe zu denken, haben allerdings den Vorteil, daß die Gewährleistungsfrist für die gekauften Artikel für den Fall, daß sie nicht in Ordnung sind, gerade erst begonnen hat. Während der ersten 6 Monate nach dem Kauf oder nach der Lieferung- hat ...   Weiter »
Ein Versandhändler darf die Erstattung des Kaufpreises mangelhafter Musikkassetten und CD's nicht davon abhängig machen, daß der Kunde die Kosten des Rücktransports trägt. Die Richter gaben damit einer Klage des Verbraucherschutzverein Berlin e.V. (VSV) gegen die Disc-Center Musikversand GmbH & Co. KG statt. Nach den Geschäftsbedingungen des Versandhauses sollten Kunden das Porto für die Rücksendung mangelhafter Waren aus eigener Tasche ...   Weiter »
Schenken ist manchmal Glückssache. Umtauschen auch. Wer jetzt Geschenke einkauft sollte deshalb vorbeugen. Denn nur wer beim Kauf klare Vereinbarungen trifft, ist beim Umtausch nicht auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, wenn sein Präsent seinen Lieben nicht gefällt. Ein generelles Recht einwandfreie Ware umzutauschen, gibt es nicht. Deshalb unser Tip; Lassen Sie sich die Umtauschmöglichkeit auf dem Kassenzettel vermerken! Einen ...   Weiter »
Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hat keinen Bestand, wenn der Kunde nicht mit deren Inhalt vertraut gemacht wurde   Weiter »
Selbstinformationsangebote durch die Verbraucherzentrale gewinnen immer mehr an Bedeutung. Nicht jeder Verbraucher hat Zugang zum Internet. Weit mehr Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verfügen Ober ein Telefaxgerät bzw. haben Zugang zu einem Faxgerät. Unter der Rufnummer 0 69/ 97 20 59 00 können anhand des Inhaltsverzeichnisses Verbraucherinformationen sofort Schwarz auf Weiß auf das Faxgerät geholt werden. Die Verbraucherzentrale hält ein ...   Weiter »
Wem ist das nicht schon passiert: Man kauft eine Soundkarte oder ein CD-ROM-Laufwerk. Doch zuhause "läuft" das gerät im eigenen Rechner nicht. In der Regel ist dies ein Mangel, so das Landgericht Stuttgart (AZB 5 KfH 0 70/97 vom 13. Februar 1998) Um von vornherein Ärger auszuschließen empfiehlt es sich, beim Kauf ein mehrtägiges Umtauschrecht schriftlich bestätigen zu lassen.   Weiter »
Ob es der Liter Milch im Supermarkt, die Schachtel Zigaretten am Kiosk oder der neue Fernseher im Fachgeschäft ist, immer handelt es sich um einen Kaufvertrag und entsprechend gelten immer die gleichen Grundregeln. Ärger und Ratlosigkeit gibt es beim Kunden meist erst dann, wenn mit der Ware irgend etwas nicht in Ordnung ist. Manchmal gibt es aber auch Fälle, in ...   Weiter »


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