Während Gerichte bislang der Auffassung waren, dass Abonnementbestellungen nicht wirksam über das Internet erfolgen können, da die Schriftform nicht eingehalten werden kann und deshalb die vom Verbraucherkreditgesetz geforderte gesonderte Unterschrift auf einer Widerrufsbelehrung nicht möglich ist (so LG München I, Urteil vom 13.08.1998, AZ: 7 O 22251/97, und Urteil vom 04.11.1999, AZ: 7 O 3541/99), hat jetzt das Oberlandesgericht München ...
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