Ein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware gibt es nicht. Mittlerweile tauschen die meisten Händler Waren aus Kulanz um.
Ist der Händler nicht kulant und verweigert die Rücknahme der Ware, so verbleiben noch einige Möglichkeiten:
Hilft dies nicht für Ihren Artikel, so versuchen Sie, den Händler umzustimmen. Beispielsweise solle er einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises ausstellen. Weiter ...
Apropos Gutschein ... wer zu Weihnachten einen Gutschein untern dem Tannenbaum vorgefunden hat, sollte die Einlösefrist beachten. Aber auch wenn der Termin verstrichen ist, so gibt es immer noch Möglichkeiten, den Gutschein einzulösen. Aber Vorsicht, geht der Händler in Insolvenz oder ist der Gutschein verloren, sieht es schlecht aus mit dem Weihnachtsgeschenk. Auch wer beim angegebene Händler nichts passendes für sich findet, hat meist schlechte Karten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Gutschein gegen Bargeld einzulösen. Mehr ...
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