Das Landgericht Traunstein hat erstmals entschieden, dass ein Rückzahlungsanspruch gegen Betreiber eines sogenannten Schneeballsystems besteht. Zwei maßgebliche Mitarbeiter des Systems “Logik” sind danach verpflichtet, einem Geschädigten seinen Einsatzbetrag von 4.900 Mark zu erstatten. Das Gericht ist der Auffassung, dass es nicht mit den guten Sitten vereinbar ist, dass die ersten Mitspieler eines Schneeballsystems einen meist sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer zwingend ihren Einsatz verlieren muss. Denn angesichts des Vervielfältigungsfaktors konnten in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass aufgrund dieses Urteils (Aktenzeichen 7 S 1464/99) sich auch für weitere “Logik-Geschäftchen die Möglichkeit ergibt, einen Rückzahlungsanspruch geltend zu machen. Eventuelle Ansprüche verjähren zwar nach drei Jahren. Doch die Verjährungsfrist hat nach Auffassung der Verbraucherschützer erst mit Veröffentlichung dieses Urteils am 5.8.1999 zu laufen begonnen. Denn erst ab diesem Zeitpunkt waren alle Tatsachen bekannt, die einen Anspruch begründen.
Das illegale Schneeballsystem namens, Logik, vormals Logo, wurde zwischen Herbst 1996 und Herbst 1997 im süddeutschen Raum betrieben. Die damaligen Teilnehmer an dem pyramidenartig aufgebauten System hatten nach Zahlung eines Betrages von 4.900 Mark die Mitgliedschaft erworben und wurden sogenannte Einzelhändler. Nach Werbung von zwei weiteren Mitgliedern wurde man automatisch zum Großhändler und erhielt für jeden der beiden neu geworbenen Mitspieler einen Betrag von jeweils 1.000 Mark ausgezahlt. Als Großhändler stieg die Provision auf 2.000 Mark für jedes neu geworbene Mitglied. Darüber hinaus erhielt der Großhändler für die von “seinem Einzelhändler” neu geworbenen Mitspieler ebenfalls ein Betrag von wiederum 1.000 Mark. An diesem System haben ca. 700 Personen teilgenommen. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf ca. 2,5 Millionen D-Mark.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern


