Im Interesse einer sachlichen Erörterung der Reformpläne der Landesregierung zum Polizeirecht hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ein aktuelles Hintergrundpapier zum Kfz-Kennzeichen-Scanning veröffentlicht. Diese High-Tech-Methode zur Jedermann-Überwachung soll im Rahmen der Reform neu eingeführt werden. Die Planungen sind nach Ansicht des ULD verfassungswidrig. Das ULD beschreibt die rechtlichen und tatsächlichen Hintergründe zur geplanten Regelung und setzt sich mit den Argumenten des Innenministeriums auseinander. Der Leiter des ULD Dr. Thilo Weichert:
„Der Umstand, dass das Kfz-Kennzeichen-Scanning im Koalitionsvertrag steht, ist keine Gewähr dafür, dass diese Maßnahme sinnvoll und verfassungskonform ist. Wir kommen bei unserer Analyse zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahme zur Vorbeugung und Bekämpfung schwerer Kriminalität ungeeignet ist. Organisierte Kriminelle können mit gefälschten Kennzeichen ihre Erfassung verhindern. Betroffen sein werden vor allem die vielen unverdächtigen Menschen. Durch technische Fehler oder per Zufall können diese grundlos tief in Ermittlungen hineingezogen werden. Aber nicht nur das. Die geplante Regelung ist so formuliert, dass sie die Totalkontrolle im Straßenverkehr erlaubt und selbst zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten genutzt werden kann.
Eine bewusste Entscheidung über das Gesetz verlangt eine umfassende öffentliche Diskussion. Wir meinen, deren Ergebnis muss sein, dass das geplante Kfz-Kennzeichen-Scanning nicht politisch gewollt sein kann.“
Das Argumentationspapier ist im Internet erreichbar unter:


