„Die Entscheidung ist richtig. Unpünktliche Mietzahlungen des Jobcenters dürfen nicht zu einer Kündigung des Mieters führen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 64/09). „Probleme, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern im Jobcenter auftreten, dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden.“
Ein Vermieter hatte seinen Mietern fristlos gekündigt, weil die ...
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