Das vom nächsten Jahr an geplante Handy-Verbot im Straßenverkehr soll nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Rad- und Motorradfahrer gelten; evtl. auch im Stau und an Ampeln. Das teilte das Bundesverkehrsministerium am 1.08.2000 mit.
Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE), soll auch die Handy-Nutzung im Stau, vor roten Ampeln und an geschlossenen Bahnschranken verboten werden, wenn die erst als Referentenentwurf vorliegende Änderung der Straßenverkehrsordnung unverändert Wirklichkeit wird. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte, es sei in der Verordnung vorgesehen, “Fahrzeugführern” das Telefonieren zu untersagen, “wenn dazu während der Fahrt der Hörer oder das Telefon selbst aufgenommen werden muss”. Laut Straßenverkehrsordnung zählen zur Fahrt auch alle verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen, und auch Fahrräder und Mopeds sind Fahrzeuge.
Nach Angaben des ACE sollen zur verbotenen Benutzung neben dem Telefongespräch auch das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet gehören. Ferner solle untersagt werden, das Mobiltelefon während der Fahrt zwischen Kopf und Schulter einzuklemmen. Die von Rettungsdiensten genutzten Funkgeräte seien nicht vom geplanten Handy-Verbot betroffen.
Nur mit Freisprecheinrichtungen
In der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums werde klargestellt, dass das Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung während der Fahrt weiter erlaubt bleibe, berichtete der ACE weiter. Allerdings werde dies nicht empfohlen, weil auch eine Freisprecheinrichtung die “mentale Überlastung und Ablenkung von der eigentlichen Fahraufgabe kaum verringern kann”. Auf eine technische Vorschrift zur Freisprecheinrichtung wolle die Bundesregierung zunächst verzichten.
Die Ministeriumssprecherin wies darauf hin, dass sich der Referentenentwurf erst im Stadium der Abstimmung mit den Verbänden befinde. Ob und mit welchen Regelungen er schließlich in Kraft trete, liege auch am Bundesrat, der der Verordnung zustimmen müsse. Ziel der Bundesregierung sei ein In-Kraft-Treten bis Jahresende.


