Ein Automatikgetriebe ist nicht mangelhaft, wenn es zwar zu einem zeitweisen Hochdrehen des Motors führt, jedoch dem neuesten Stand der Technik entspricht. Das hat das OLG Brandenburg in einem Urteil entschieden.
Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet, hatte ein Mann einen Neuwagen bestellt. Als Sonderausstattung sollte das Fahrzeug über das „Getriebe Autotronic, stufenloses ...
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