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„Pedelecs“ sind Fahrräder – „Elektrofahrräder“ sind keine Fahrräder


Fahrräder mit Elektro(hilfs-)antrieb können ein Anreiz zu klimafreundlichem Radfahren sein. Aber es gibt rechtliche Anforderungen zu beachten.

Kurzstrecken mit dem Auto zurückzulegen, ist besonders klimaschädlich. In Deutschland endet etwa jede zwanzigste Autofahrt schon nach nur einem einzigen Kilometer, etwa jede zweite noch vor dem fünften.

Neben der besonders klimafreundlichen Fortbewegung zu Fuß bietet auch das Fahrradfahren zahlreiche Vorteile: Es entlastet gegenüber dem Autofahren den eigenen Geldbeutel, stärkt die Gesundheit und schont Umwelt und Klima. Auf Kurzstrecken ist das Fahrrad im Stadtverkehr jedem anderen Verkehrsmittel an Schnelligkeit überlegen. Und die Parkplatzsuche entfällt. Schließlich kann Radfahren auch eine attraktive Freizeitbeschäftigung sein.

Andererseits fühlen sich viele Ältere, Ungeübte oder in ihrer Mobilität Eingeschränkte oft nicht oder nicht mehr sicher auf ihrem Fahrrad. Manche Verbraucher benutzen ihre Fahrräder auch nur deswegen nicht, weil sie nicht verschwitzt ankommen wollen.

Für all diese Menschen kann ein Fahrrad mit Hilfsmotor den (Wieder-) Einstieg in die Fahrradmobilität ermöglichen. Elektrofahrräder („E-Bikes“) und Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektromotor („Pedelecs“ = „pedal electric cycles“) sind heutzutage modern gestaltet sowie sicher und benutzerfreundlich konstruiert – also längst dem „Oma-Image“ entwachsen.

Aber es gibt gravierende rechtliche Unterschiede zwischen „Elektrofahrrädern“ und Fahrrädern mit Elektro-Hilfsmotor! Ein Elektrohilfsmotorenrad („Pedelec“) ist rechtlich ein Fahrrad, für das in Deutschland keine Pflichten hinsichtlich Zulassung, Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung, Führerschein, Haftpflichtversicherung oder Helmtragen bestehen. Ein „Elektrofahrrad“ dagegen ist rechtlich eben kein Fahrrad, sondern ein (Leicht-)Mofa mit entsprechenden Zulassungs-, Führerschein-, Versicherungs- und grundsätzlich Helmpflichten.

Das Klimateam der Neuen Verbraucherzentrale hat vor diesem Hintergrund in auf der Internetseite www.mecklenburg-vorpommern.verbraucherfuersklima.de eine ausführliche Information zu Rechtsfragen rund um die so genannten „Pedelecs“ eingestellt.

Diese Rechtsinformation erfolgt im Rahmen der bundesweiten Kampagne „für mich. für dich. fürs klima“ des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., der 16 Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherschutzorganisationen. Sie ergänzt den unter versand-klima@vzbv.de kostenlos erhältlichen Ratgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. (BAGSO) „Mobil bleiben – Klima schonen“.

Von ms/nvzmv, 11. November 2009; Quelle: nvzmv/Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie: Auto & Verkehr
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