Keine gute Nachricht für Autokäufer, Werkstattkunden und Händler: Die EU-Kommission hat heute angekündigt, wesentliche Teile – wie Wartung und Reparatur – der zum 31. Mai 2010 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (Kfz-GVO) nicht zu verlängern. Lediglich die in der GVO enthaltenen Regelungen zum Neuwagenverkauf sollen weitere drei Jahre gelten. Nach Ansicht des ADAC braucht dieser Markt, auf dem die Autofahrer jährlich Milliarden Euro umsetzen und der höchste Sicherheitsanforderungen stellt, jedoch spezifische Regelungen. Die GVO hat hier nicht nur für starken Wettbewerb, sondern auch für Rechtssicherheit und Transparenz gesorgt.
Die angekündigten Änderungen könnten dazu führen, dass beispielsweise Reparaturen teurer werden, weil die Autohersteller versuchen, ihre Kunden noch stärker an die Vertragswerkstätten zu binden, zum Beispiel durch Garantieauflagen oder bei der Ersatzteilversorgung. Das ginge eindeutig zu Lasten freier Werkstätten. Die Folge: Höhere Preise durch weniger Wettbewerb. Doch auch die Vertragshändler selbst stellen sich ohne GVO schlechter. Autohäuser, die nicht mehr ins Konzept der Hersteller passen, können leichter als bisher ihren Status als Markenhändler verlieren. Der so genannte Mehrmarkenvertrieb, bei dem Händler verschiedene Automarken unter einem Dach anbieten ist ohne GVO gefährdet.
Der ADAC ist der Ansicht, dass sich die Regelungen der Kfz-GVO bewährt haben. Statt sie teilweise abzuschaffen, sollten sie dort modifiziert werden, wo Verbraucherinteressen noch besser berücksichtigt werden können. So sollte durch eine Regelung innerhalb der Verordnung festgehalten werden, dass insbesondere bei älteren Fahrzeugen die Gewährung von Ansprüchen aus der Neuwagengarantie nicht davon abhängig gemacht werden darf, wo der Kunde Reparaturen oder Wartungen ausführen lässt. Auch die noch herrschenden Wettbewerbsdefizite im Ersatzteilhandel sollten in einer Anpassung der Kfz-GVO beseitigt werden.
Die Planungen der Wettbewerbskommission der EU zur Umgestaltung der Kfz-GVO stärken die Position der Automobilhersteller und sorgen für Rechtsunsicherheit. Daher spricht sich der ADAC im Interesse der Verbraucher für eine Fortführung der Kfz-GVO mit einer Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten aus. Die als Ersatz geplanten Leitlinien stellen keinen gleichwertigen Ersatz dar.


