ADAC protestiert gegen Pläne der EU-Justizminister
Wem im Ausland ein Fahrverbot auferlegt oder der Führerschein entzogen wird, muß künftig damit rechnen, daß er auch in der Heimat nicht mehr fahren darf. Das sieht ein geplantes Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU vor, das Ende Mai unterzeichnet werden soll. Nach Ansicht des ADAC wäre dagegen nichts einzuwenden, wenn in Europa die Voraussetzungen für den Führerscheinentzug und die Strafen einheitlich wären. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Besonders problematisch wäre die Vollstreckung dann, wenn im Ausland ein Fahrverbot für ein Delikt verhängt würde, das in Deutschland nur mit einer geringen Geldbuße geahndet wird. So genügt in Italien schon die unzulässige Benutzung des Autobahnpannenstreifens um sich ein mehrmonatiges Fahrverbot einzuhandeln. In Belgien wiederum kann die Mißachtung eines Überholverbotes den Führerschein kosten.
Auch Beweise werden in einigen europäischen Staaten nicht nach unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen erhoben. So ist es in Österreich beispielsweise zulässig, daß die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs von einem Polizisten mit bloßem Auge geschätzt wird. In Italien kann man als Raser bestraft werden, wenn ein zu geringer Zeitunterschied zwischen den aufgedruckten Stempel-Zeiten zweier Autobahnmautstellen auf zu schnelles Fahren hindeutet.
Auch bei den Rechtsmitteln hat der im Ausland zum Verkehrssünder gewordene Autofahrer schlechte Karten. Um sich gegen eine ungerechtfertigte Verurteilung zu wehren, müßte er gegebenenfalls persönlich zur Verhandlung am Ort der Tat erscheinen, um seine Rechte mit Dolmetscher und Anwalt durchzusetzen. Dabei werden leicht wichtige Fristen versäumt, weil der betroffene Autofahrer die ausländische Rechtspraxis nicht kennt.
Da in vielen Ländern gegenüber ausländischen Touristen oft schwer nachvollziehbare Bestrafungen an der Tagesordnung sind, appelliert der ADAC an den Bundesjustizminister, das geplante Abkommen nicht zu unterzeichnen. Denn es gibt in Deutschland bereits gesetzliche Regelungen, die eine Verfolgung von schweren Verkehrsdelikten auch im Heimatland ermöglichen. Nach Ansicht des ADAC müssen zunächst im Verkehrsrecht die Regeln und Strafen harmonisiert werden, bevor die Strafvollstreckung “internationalisiert” werden kann.


