Wird bei einem Gebrauchtwagen im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten ein neues Ersatzteil eingebaut, so hat dies für den Halter kostenlos zu erfolgen. Eine Zuzahlung dafür, dass der PKW anschließend einen „Mehrwert“ aufweist, darf von ihm nicht verlangt werden. Wie der ADAC mitteilt, urteilte so das Landgericht Münster in einer Entscheidung vom 13.05.2009 (Az. 01 S 29/09, DAR 2009,531, ADAJUR Dok.-Nr. 83917).
Weiter »