Reiseveranstalter müssen unter Vertrag genommene Hotels auf Einhaltung ausreichender Sicherheitsstandards überprüfen. Allerdings besteht keine Pflicht, sämtliche Glastüren einer Hotelanlage mit Sicherheitsglas oder warnenden Merkmalen zu versehen, entschied das OLG Köln.
Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet, hatte eine dreiköpfige Familie eine Pauschalreise nach Bulgarien unternommen. Die Tochter war in einem gesonderten Zimmer untergebracht, ...
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