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Nicht alles ist gut, was im Urlaub geglänzt hat – Kaufverträge bei Verkaufsveranstaltungen im Ausland können unter Umständen widerrufen werden


Der Ehemann ist überglücklich, hat er doch für seine Frau während einer Verkaufsveranstaltung im Türkei-Urlaub mehrere Teile echten Goldschmucks für 3.800 € erstanden. Nach Rückkehr aus den Ferien lässt er den Schmuck beim Juwelier schätzen und wird blass. Ganze 1.000 € sei das Geschmeide wert. Kann der Vertrag rückgängig gemacht werden?

Ein aktuelles Urteil des LG Tübingen (AZ: 5 O 45/03) kommt ihm gegebenenfalls zur Hilfe. Dieses hat nämlich entschieden, dass bei engen Verflechtungen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Geschäftsinhaber eines Teppichknüpfzentrums die Möglichkeit des Widerrufes des Vertrages besteht. Allerdings nur, wenn die Verkaufsveranstaltung Bestandteil einer von Deutschland aus gebuchten Pauschalreise ist, denn dann kommt deutsches Recht zur Anwendung. Damit könnte der Vertrag widerrufen und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

„Trotzdem sollte man bei Verkaufsveranstaltungen im Ausland vorsichtig sein“ rät Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale. „In der Regel können diese Verträge oft nur mit großen Schwierigkeiten oder auch gar nicht widerrufen werden“.

Selbst wenn das gelingt, kann es sehr lange dauern, bis die Rückabwicklung – also Zug um Zug Geld und Ware zurück – erfolgt.

Das deutsche Widerrufsrecht, nach dem Kaufverträge widerrufen werden können, wenn sie u. a. auf Freizeitveranstaltungen abgeschlossen werden, greift keinesfalls immer beim Abschluss von derartigen Kaufverträgen. Ganz bestimmte vom Gesetzgeber vorgegebene Kriterien müssen eingehalten werden.

Deshalb rät die Verbraucherschützerin, einen Kauf im Ausland gründlich zu überdenken und den Beteuerungen der Händler nicht allzu großen Glauben zu schenken.

Wer Fragen zum Reiserecht hat, kann gern über das Zentrale Service-Telefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Telefonnummer: 01805 79 7777 (0,12 €/Min.) montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr einen Beratungstermin vereinbaren.

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