Der Bundestag hat am 16.2.2006 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. „Wir haben damit ein deutliches Signal gesetzt, dass wir zusammenstehen können, wenn es darum geht, finanziellen Schaden für unser Land abzuwenden“, sagte Dr. Peter Paziorek, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach der Abstimmung. Die Europäische Kommission hatte gedroht, beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland ein Zwangsgeld zu beantragen, wenn die Freisetzungsrichtlinie, die das Gentechnikrecht auf EU-Ebene regelt, nicht schleunigst in nationales Recht umgesetzt wird. Paziorek äußerte die Hoffnung, dass auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes betrifft überwiegend Form- und Verfahrensvorschriften: Geregelt werden der Inhalt der Antragsunterlagen (z.B. in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Vorlage eines Beobachtungsplans, die Zusammenfassung der Akte, die Nachforderung von Unterlagen und die Bezugnahme auf Unterlagen Dritter), die Bearbeitungsfristen bis zur Entscheidung bzw. bis zur Erstellung eines Bewertungsberichts, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Überwachungsmaßnahmen.
Paziorek kündigte außerdem an, dass weitere Schritte der Gesetzgebung folgen werden, um den rechtlichen Rahmen zu ergänzen und Anliegen des Bundesrates aufzugreifen. Der Gesetzgebungsprozess werde durch Gesprächsrunden flankiert, zu denen Bundesminister Horst Seehofer alle betroffenen Kreise in Gesellschaft und Wirtschaft versammeln werde. Diese Gespräche sollen ein Forum für einen Meinungsaustausch bieten und damit einen Beitrag für gesetzgeberische Lösungen leisten, die sowohl den Sorgen und Ängsten vieler Menschen als auch dem Bedürfnis nach Nutzung innovativer Potenziale Rechnung tragen.


