Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben sich auf ihrer Sitzung heute in Luxemburg auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, mit dem die Rechte der von Abwesenheitsentscheidungen im Strafverfahren Betroffenen bei der Anerkennung der Entscheidung im EU-Ausland verbessert werden. Das neue Recht erhöht die Voraussetzungen, unter denen eine Abwesenheitsentscheidung eines Mitgliedsstaates von einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden muss, in dem die ...
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