Sie sind hier:     Startseite > Recht & Verträge > Rückgaberecht & Umtauschrecht > Meldung vom 06. August 1999

Wieder fragwürdige Zahlungsaufforderungen – Verbraucherschützer raten: Anspruchsgrundlagen gründlich prüfen


Gegenwärtig erhalten wieder zahlreiche Verbraucher sowohl in Sachsen als auch in Sachsen-Anhalt diverse Zahlungsaufforderungen. Diesmal von einem Rechtsanwalt aus dem baden-württembergischen Lahr, der vermeintliche Forderungen von Versandhandelsfirmen eintreiben will. Er verlangt mit gleichlautenden maschinell erstellten” Schreiben wegen angeblich bestellter und nicht abgenommener Ware nunmehr Schadenersatz, der sich aus einer Portopauschale, Transportversicherung, Verpackungspauschale, zusätzlichen Lagerkosten, entgangenem Gewinn sowie Anwaltskosten zusammensetzt. Damit kommt ein hübsches Sümmchen zusammen, das sich zwischen ca. 100 und 130 DM bewegt.

Es mutet schon eigenartig an, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt Verbraucher in verschiedenen Bundesländern Zahlungsaufforderungen von ein und derselben Person mit gleichlautendem Wortlaut erhalten. Sollten denn so viele Verbraucher bei einigen Versandhandelsfirmen, die ihren Sitz im Ausland haben, Waren bestellt und nicht abgenommen haben? Sachsens Verbraucherschützer sind skeptisch.

Auf jeden Fall sind viele Verbraucher verunsichert. Manche erinnern sich, daß sie Werbematerial erhalten und einen Gewinn abgefordert hätten, und manch einer hatte tatsächlich mal etwas bestellt. Einige bestätigten den Verbraucherschützern, daß sie zwar Ware erhalten, diese aber wieder zurückgeschickt hätten. Andere wiederum haben ihre Rechnung bereits bezahlt haben.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät deshalb folgendes :

  • Man sollte an Hand der Unterlagen prüfen, ob überhaupt bei der genannten Firma etwas bestellt wurde. Kann man sich an eine Bestellung nicht mehr erinnern, sollte man eine Kopie bei dem genannten Rechtsanwalt abfordern und gleichzeitig seine Vollmacht nebst von ihm unterschriebenen Aufforderungsschreiben erbitten.
  • Die Zahlung kann verweigert werden, wenn man nichts bestellt hat oder wenn von der Versandfirma ein uneingeschränktes Rückgaberecht versprochen war und daraufhin die Ware auch zurückgeschickt wurde.
  • Schadenersatzansprüche können nur entstehen, wenn die Ware wirklich unberechtigt nicht abgenommen wurde und deshalb auch nicht bezahlt worden ist.

Wer dazu mehr wissen möchte, kann sich ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten persönlich in einer der 16 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen oder montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190/79 777 1 (2,42 DM/Min.) anrufen. Wer nicht weiß, wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet oder wie die Öffnungszeiten sind, kann sich dazu über das Auskunftstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen informieren. Es ist unter der Nummer 01805/79 777 7 für 0,24 DM/Min. montags bis freitags von 10.00 bis 18-00 Uhr zu erreichen

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V. in Leipzig

Von Verena Rais, 6. August 1999;
Kategorie: Rückgaberecht & Umtauschrecht
Noch kein Kommentar abgegeben! Meldung jetzt kommentieren »
Zu Mister-Wong hinzufügen Add to Google Y! MyWeb
Kommentare: Noch kein Kommentar vorhanden
Geben Sie einen Kommentar ab

Spam-Schutz:

XHTML: Folgende Tags können Sie verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>


Meldungen nach Jahr: 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | Linktipps