Als “widersinnig” bezeichnete es die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, wenn Gerichte durch die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe gerade die ärmsten Schuldner von der Restschuldbefreiung ausschließen. Im Gespräch mit der Zeitschrift FINANZtest stellte sie die Position der Regierung eindeutig klar: “Mittellosen Schuldnern muß Prozeßkostenhilfe gewährt werden”.
Nach dem seit Januar 1999 geltenden neuen Insolvenzrecht können auch überschuldete Privatleute Konkurs anmelden und die Befreiung von ihren restlichen Schulden beantragen. Voraussetzung für die Schuldenbefreiung ist jedoch ein Insolvenzverfahren, das Geld kostet, und eine siebenjährige Tilgungsphase, in der das gesamte pfändbare Einkommen des Schuldners an seine Gläubiger fließt.
Die Frage, ob mittellosen Schuldnern für dieses Verfahren staatliche Prozeßkostenhilfe zusteht, wird von den Gerichten bisher unterschiedlich beurteilt. Die Bundesjustitzministerin will bis zum Ende des Jahres die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auswerten. Wenn sich dabei herausstellt, daß sich die Gerichte nicht der Rechtsauffassung der Ministerin anschließen, wird sie eine Gesetzesänderung in die Wege leiten.



Danke für diese Informationen. Ich schätze mal, dass in den nächsten Jahren die Privatinsolvenzen deutliche nach oben gehen werden. Die wirtschaftliche Lage spricht leider dafür.