Gut ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Videoscanning von Kfz-Kennzeichen verstoßen noch fünf Bundesländer gegen das Grundgesetz. Ein heute vorgestelltes Gutachten des ADAC belegt, dass die Regelungen in Bayern und Niedersachsen zwar überarbeit wurden, jedoch immer noch nicht vollständig verfassungskonform sind. In Mecklenburg-Vorpommern werden Autofahrer sogar weiter nach dem alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz ohne jeden Anlass ...
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