„Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 19/07) ist richtig und für mehr als 2,2 Millionen Mieterhaushalte, die pro Jahr umziehen, von großer Bedeutung“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten einer Zwischenablesung oder Zwischenabrechnung beim Auszug des Mieters keine Betriebskosten sind, die der Mieter zahlen müsse. Tatsächlich ...
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