In Deutschland gibt es - so der ADAC - keine gesetzliche Vorschrift, die einen Autofahrer zwingt, bei Eis und Schnee Winterreifen aufzuziehen. Dem Gesetzgeber genügt es, wenn die verwendeten Reifen die vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Auch wenn auf einer Straße Schneeketten vorgeschrieben sind, dürfen diese auf Sommerreifen montiert werden.
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