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Alkohol in Lebensmitteln : Prost-Mahlzeit – Neues Faltblatt der Verbraucher-Zentralen schafft klaren Durchblick


Was haben Marzipan, Konfitüre und Tomatenketchup gemeinsam? Alkohol als Zutat – häufig ohne Kennzeichnung. Denn Alkohol in Lebensmitteln darf viel zu oft verschwiegen werden. Bei lose verkauften Lebensmitteln, Schokoladenprodukten, kleinen Einzelverpackungen und auch in Restaurants oder Kantinen gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Dies ist sehr problematisch, denn für alkoholkranke Menschen können schon geringe Alkoholmengen in Lebensmitteln oder sogar ein “alkoholischer” Geschmack einen Rückfall in die Sucht einleiten. In Deutschland gibt es ca. 2,5 Millionen Alkoholabhängige. Schätzungen zufolge sind rund sieben Millionen Menschen durch die Abhängigkeit eines Familienmitglieds mitbetroffen.

Doch auch für Kinder sind alkoholhaltige Lebensmittel ungeeignet da sie sich gar nicht erst an den Alkoholgeschmack gewöhnen sollen. Die Hemmschwelle zum Ausprobieren von “richtigem” Alkohol wird sonst leicht herabgesetzt. Gerade bei speziell für Kinder beworbenen Produkten wie der “Milchschnitte”, “Kinder Pingui”, “Kinder Bueno” und “Kinder Maxi King” wiesen die Verbraucherzentralen Alkohol in Konzentrationen von 0,9 bis zu 2 g pro kg nach. Keines der Produkte war gekennzeichnet. Diese Praxis ist für die Verbraucherzentralen nicht akzeptabel. Sie fordern die Hersteller auf, ihre Rezepturen so zu ändern, dass Kinderprodukte frei von Alkohol sind. Das gilt auch für die Schokoriegel “Milka Tender” oder “Yes”, deren Alkoholgehalt (7,7 und 5,4g pro kg) zwar gekennzeichnet war, die aber auch gerne von Kindern gegessen werden.

Weitere “Verstecke” für Alkohol in Getränken, Medikamenten und Stärkungsmitteln werden im Faltblatt “Alkohol in Lebensmitteln” der Verbraucherzentralen benannt. Es ist für 1 DM in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen erhältlich. Mit einer Beilage von 3 DM in Briefmarken kann es beim Infodienst der Verbraucherzentrale Hessen, Berliner Str. 27, 60311 Frankfurt am Main auch schriftlich bestellt werden.

Mitteilung der Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Von Verena Rais, 28. Januar 2000;
Kategorie: Sonstige Meldungen
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