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Verbraucherverbände wollen Patientenberatungsstellen einrichten


Ein bundesweites Netzwerk unabhängiger Patientenberatungsstellen wollen die Verbraucherverbände einrichten. Dazu sollten die bundesweit rund 200 Verbraucherberatungsstellen entsprechend ergänzt werden, so die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn. Bei der Planung der anstehenden Reform des Gesundheitssystems sollten dafür rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen und finanzielle Mittel bereitgestellt werden, verlangt die AgV.

Die AgV begrüßt es, daß die Bundesgesundheitsministerin sich bereits öffentlich für die Einrichtung unabhängiger Anlaufstellen für Versicherte und Patienten ausgesprochen hat. Die Verbraucherverbände wollen in ihren Beratungsstellen künftig Gesundheitswegweiser anbieten, die über die Angebote von Ärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten oder Krankenkassen vergleichend informieren. Gleichzeitig soll die Patientenberatung als Beschwerdeinstanz dienen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen wurden, gezielte Unterstützung und Beratung bieten.

Der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur kann am einfachsten und kostengünstigsten durch die Erweiterung bestehender Verbraucherberatungsstellen vorgenommen werden. Auf Landesebene sollen bei den Verbraucherzentralen angesiedelte Kompetenzzentren für Vernetzung sorgen, die bundesweite Koordination könnte die – entsprechend erweiterte – AgV-Geschäftsstelle übernehmen. Die Verbraucherorganisationen verfügen über das notwendige Vertrauen in der Bevölkerung und über Erfahrungen in der Beratungsarbeit. Aus der Rechtsberatung, die von den Verbraucherverbänden seit langem flächendeckend angeboten wird, würden sich zudem Synergieeffekte für die Patientenberatung ergeben. Überdies leisten die Verbraucherzentralen in einzelnen Bundesländer, beispielsweise in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, teilweise bereits seit vielen Jahren erfolgreich Patientenberatung. Bislang sind diese Modelle auf wenige Städte beschränkt. Das dort gesammelte Know-how sollte beim Aufbau eines flächendeckenden Angebots genutzt werden. Es mache dagegen keinen Sinn, ein neues, zusätzliches Beratungsnetz zu installieren, betont die AgV.

Die Sparbemühungen im Rahmen der Gesundheitsreform dürfen nicht dazu führen, daß die Qualitätssicherung zu kurz kommt. Hauptziel der Reform müsse vielmehr die fortlaufende Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen sein. Nur über diesen Ansatz seien auch nachhaltige Einsparungen möglich. Als Beispiel für zukunftsweisende Modelle betrachtet die AgV freiwillige Systeme der Hausarztversorgung in sogenannten vernetzten Praxen. Indem der Hausarzt als Lotse und Berater des Patienten fungiere, können Doppeluntersuchungen und unnötige Behandlungen vermieden werden. Durch die bessere Zusammenarbeit zwischen Spezialisten und Hausarzt innerhalb eines solchen vernetzten Systems kann die medizinische Behandlung effektiver werden. Unabhängig von der Ausgestaltung eines solchen Systems muß aber jederzeit sichergestellt sein, daß die Patienten ihren Arzt frei wählen können, unterstreichen die Verbraucherverbände.

Quelle: AgV – Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher e. V. in Bonn

Von Bernhard Rais, 26. Februar 1999;
Kategorie: Sonstige Meldungen
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