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Hersteller führen Kennzeichnung ad absurdum


In winziger Schrift und farbarmen Kontrasten, eng gedruckt, inmitten babylo­nischer Sprachvielfalt, zuweilen auch noch unter einer Verpackungs­naht oder -ban­derole verborgen – kurz: in kundenunfreundlicher Fülle werden die Produktinfor­matio­nen auf vielen Süß- und Knabberwaren platziert. Selbst mit Brille können Verbrau­cher die Hinweise auf nahezu jeder zweiten Packung auf Anhieb nicht finden, geschweige denn lesen, schätzt die Verbraucherzentrale NRW nach einer Inspektion in Super­märkten und bei Discoun­tern.

“Viele Hersteller führen die Auf­listung der Zutaten auf ihren verpackten Pro­dukten ad absurdum”, kritisiert Klaus Mül­ler, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: “Verbrauchern wird durch die Gestaltung auf der Verpackung der Zugang zu wichtigen Mitteilungen ver­wehrt.”

Doch der Ärger von Verbrauchern hinsichtlich der Winzschrift auf Beuteln, Dosen und Schachteln wird inzwischen groß geschrieben. Deshalb hat die Verbrau­cherzen­trale NRW 75 Nasch- und Knabberartikel von 47 Herstellern und Abpackfirmen exem­pla­risch untersucht. Buchstäblich unter die Lupe genommen wurden eng bedruckte Rie­gel, Eier und Linsen aus Schokolade, zahlrei­che Variatio­nen aus Weichgummi, dazu noch Kekse und Bonbons bis hin zu Chips und Knab­ber-Mixtu­ren – in mittleren Ver­packungsgrößen zwischen 70 und 400 Gramm.

Markenartikel von Mars, Nestlé, Haribo oder Pringels konnten dem Blick der Verbraucherschützer ebenso wenig standhalten wie No-Name-Produkte. Mehrere Kritikpunkte stachen den Verbraucherschützern bei den Verpackungen von zwei Dritteln der 75 analysierten Produkte gleich doppelt und dreifach ins Auge: Eine unle­serli­che, kleine Schrift wurde 41-mal gemessen. Auf 63 Produkten erschwerte der geringe Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund die Lesbarkeit. Bei 38 Packungen verbargen sich die deut­schen Informationen im Umfeld anderer Sprachen. Und in 18 Fällen waren die Informa­tionen unterm Verschluss zusammengeknautscht oder unter einer Verpackungsnaht versteckt.

Unterm Strich ist die vorgeschriebene Kennzeichnung für Hersteller offensichtlich ein lästiges Übel. Um sämtliche Produktinformationen – teilweise in bis zu 19 Sprachen – auf einer Tüte Chips oder Tafel Schokolade unterzubringen, übersäen vor allem Markenhersteller die komplette Rückseite oder Seitenfläche mit klein und eng gedrucktem Fließtext. Denn durch den multilingualen Verpackungsaufdruck auf einen Streich können Mars, Nestlé, Prin­gels und Co. die Herstellung von spezifischen Ein­zel­verpackungen einsparen. Die anschauliche Kundeninformation bleibt hierbei auf der Strecke.

Sämtliche Zutaten müssen bei verarbeiteten Lebensmitteln auf den Verpa­ckungen angegeben werden – und zwar an gut sichtbarer Stelle, in deutscher Spra­che, leicht verständlich und deutlich lesbar. Denn die Zutatenliste liefert wichtige Hin­weise – zum Beispiel für Konsumenten, die bestimmte Farb-, Geschmacks- oder Konser­vie­rungsstoffe nicht vertragen, oder für Menschen, die allergisch und mit Krank­heits­symptomen auf bestimmte Inhaltsstoffe etwa Milch oder Soja reagieren. Aber auch Vegetariern, Mus­limen und gesundheitsbewussten Konsumenten, die bestimmte Bestandteile in Lebensmitteln von vornherein vermeiden wollen, ist das Zutatenver­zeichnis beim Kauf eine zuverlässige Orientierungshilfe.

“Viele Menschen können jedoch Angaben in einer Schriftgröße unter 1,5 Millimeter nicht mehr lesen. Werden die einzelnen Inhaltsstoffe auch noch auf transparentem oder changieren­dem Hintergrund dargebo­ten, sind die gesetzli­chen Vorgaben nur rein formal, aber nicht verbraucherfreundlich umgesetzt”, erklärt Müller. Um Verbrau­chern einen barrierefreien Zugang zu den wichtigen Pro­duktinformationen zu ermög­lichen, unterstützt der NRW-Verbraucher­zentralenvor­stand den Vorstoß der Euro­päi­schen Union, die die Schriftgröße beim Druck von Zuta­tenverzeichnis­sen europaweit auf drei Mil­limeter festlegen und dafür sorgen will, dass sich Sprache und Hinter­grund merklich voneinander unterscheiden.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert zudem die Hersteller auf, die verpackten Pro­dukte auch ohne gesetzli­chen Zwang kundenfreundlicher zu gestalten: “Die not­wen­digen Informa­tio­nen sollten übersichtlich, in akzeptabler Lesegröße auf abge­setztem Hinter­grund, frei zugänglich und in weniger Sprachen auf der Verpa­ckung platziert werden.”

Wer sich selbst einen Eindruck von schwer zu entziffernden Nasch- und Knabberar­ti­keln verschaffen will, für den hat die Verbraucherzentrale NRW hier eine Auswahl an ihrer Meinung nach unzumutbaren Beispielen – teilweise mit Abbildung – zusam­menge­stellt. Kunden, die sich im Laden über nicht entzifferbare Pro­duktinformatio­nen auf Verpackungen ärgern, können die Liste im Internet ergänzen. Bis Mitte Juni können Beanstandungen bei Süßem und Salzigem mit Angabe von Pro­dukt und Hersteller in die Online-Übersicht eingetragen werden. Anschließend wird die Verbraucherzentrale die gesammelten Beispiele an die zuständigen Lebensmittelüber­wachungsbehörden zur rechtlichen Überprüfung über­geben.

Von Martina Grau/vznrw, 15. Mai 2009; Quelle: vznrw/Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Haushalt & Garten
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