In winziger Schrift und farbarmen Kontrasten, eng gedruckt, inmitten babylonischer Sprachvielfalt, zuweilen auch noch unter einer Verpackungsnaht oder -banderole verborgen – kurz: in kundenunfreundlicher Fülle werden die Produktinformationen auf vielen Süß- und Knabberwaren platziert. Selbst mit Brille können Verbraucher die Hinweise auf nahezu jeder zweiten Packung auf Anhieb nicht finden, geschweige denn lesen, schätzt die Verbraucherzentrale NRW nach einer Inspektion in Supermärkten und bei Discountern.
“Viele Hersteller führen die Auflistung der Zutaten auf ihren verpackten Produkten ad absurdum”, kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: “Verbrauchern wird durch die Gestaltung auf der Verpackung der Zugang zu wichtigen Mitteilungen verwehrt.”
Doch der Ärger von Verbrauchern hinsichtlich der Winzschrift auf Beuteln, Dosen und Schachteln wird inzwischen groß geschrieben. Deshalb hat die Verbraucherzentrale NRW 75 Nasch- und Knabberartikel von 47 Herstellern und Abpackfirmen exemplarisch untersucht. Buchstäblich unter die Lupe genommen wurden eng bedruckte Riegel, Eier und Linsen aus Schokolade, zahlreiche Variationen aus Weichgummi, dazu noch Kekse und Bonbons bis hin zu Chips und Knabber-Mixturen – in mittleren Verpackungsgrößen zwischen 70 und 400 Gramm.
Markenartikel von Mars, Nestlé, Haribo oder Pringels konnten dem Blick der Verbraucherschützer ebenso wenig standhalten wie No-Name-Produkte. Mehrere Kritikpunkte stachen den Verbraucherschützern bei den Verpackungen von zwei Dritteln der 75 analysierten Produkte gleich doppelt und dreifach ins Auge: Eine unleserliche, kleine Schrift wurde 41-mal gemessen. Auf 63 Produkten erschwerte der geringe Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund die Lesbarkeit. Bei 38 Packungen verbargen sich die deutschen Informationen im Umfeld anderer Sprachen. Und in 18 Fällen waren die Informationen unterm Verschluss zusammengeknautscht oder unter einer Verpackungsnaht versteckt.
Unterm Strich ist die vorgeschriebene Kennzeichnung für Hersteller offensichtlich ein lästiges Übel. Um sämtliche Produktinformationen – teilweise in bis zu 19 Sprachen – auf einer Tüte Chips oder Tafel Schokolade unterzubringen, übersäen vor allem Markenhersteller die komplette Rückseite oder Seitenfläche mit klein und eng gedrucktem Fließtext. Denn durch den multilingualen Verpackungsaufdruck auf einen Streich können Mars, Nestlé, Pringels und Co. die Herstellung von spezifischen Einzelverpackungen einsparen. Die anschauliche Kundeninformation bleibt hierbei auf der Strecke.
Sämtliche Zutaten müssen bei verarbeiteten Lebensmitteln auf den Verpackungen angegeben werden – und zwar an gut sichtbarer Stelle, in deutscher Sprache, leicht verständlich und deutlich lesbar. Denn die Zutatenliste liefert wichtige Hinweise – zum Beispiel für Konsumenten, die bestimmte Farb-, Geschmacks- oder Konservierungsstoffe nicht vertragen, oder für Menschen, die allergisch und mit Krankheitssymptomen auf bestimmte Inhaltsstoffe etwa Milch oder Soja reagieren. Aber auch Vegetariern, Muslimen und gesundheitsbewussten Konsumenten, die bestimmte Bestandteile in Lebensmitteln von vornherein vermeiden wollen, ist das Zutatenverzeichnis beim Kauf eine zuverlässige Orientierungshilfe.
“Viele Menschen können jedoch Angaben in einer Schriftgröße unter 1,5 Millimeter nicht mehr lesen. Werden die einzelnen Inhaltsstoffe auch noch auf transparentem oder changierendem Hintergrund dargeboten, sind die gesetzlichen Vorgaben nur rein formal, aber nicht verbraucherfreundlich umgesetzt”, erklärt Müller. Um Verbrauchern einen barrierefreien Zugang zu den wichtigen Produktinformationen zu ermöglichen, unterstützt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand den Vorstoß der Europäischen Union, die die Schriftgröße beim Druck von Zutatenverzeichnissen europaweit auf drei Millimeter festlegen und dafür sorgen will, dass sich Sprache und Hintergrund merklich voneinander unterscheiden.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert zudem die Hersteller auf, die verpackten Produkte auch ohne gesetzlichen Zwang kundenfreundlicher zu gestalten: “Die notwendigen Informationen sollten übersichtlich, in akzeptabler Lesegröße auf abgesetztem Hintergrund, frei zugänglich und in weniger Sprachen auf der Verpackung platziert werden.”
Wer sich selbst einen Eindruck von schwer zu entziffernden Nasch- und Knabberartikeln verschaffen will, für den hat die Verbraucherzentrale NRW hier eine Auswahl an ihrer Meinung nach unzumutbaren Beispielen – teilweise mit Abbildung – zusammengestellt. Kunden, die sich im Laden über nicht entzifferbare Produktinformationen auf Verpackungen ärgern, können die Liste im Internet ergänzen. Bis Mitte Juni können Beanstandungen bei Süßem und Salzigem mit Angabe von Produkt und Hersteller in die Online-Übersicht eingetragen werden. Anschließend wird die Verbraucherzentrale die gesammelten Beispiele an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden zur rechtlichen Überprüfung übergeben.


