Immer wieder erkundigen sich Brandenburger bei der Verbraucherzentrale danach, was von Reparaturbetrieben zu halten sei, die per Kärtchen im Hausbriefkasten mit Billigpreisen für Anfahrt und Kostenvoranschlag für sich werben.
„Solche scheinbaren Billigangebote werden am Ende meist sehr teuer“, weiß Verbraucherberaterin Sylvia Schönke aus vielen Schilderungen von Verbrauchern. „Nach einer Durchsicht behaupten die Handwerker, das Gerät müsse in die Werkstatt, und von dort erhält man dann eine horrende Reparaturrechnung oder gleich ein teures Ersatzgerät!“
Ob Fernseher, Waschmaschine oder Kühlschrank – blumige Versprechen für geringe Anfahrtskosten oder 36-Monats-Garantien sollen lediglich Kunden anlocken. Was nützt einem eine billige Anfahrt, wenn die spätere Reparatur in keinem vernünftigen Verhältnis zu Alter und Wert des Gerätes steht?
Ob Reparaturaufwand und Forderungen berechtigt sind, kann der Verbraucher nur im Vergleich mit anderen Werkstätten abschätzen. Verbraucherschützerin Schönke empfiehlt daher: „Bevor man einen Reparaturauftrag erteilt, sollte man sich einen genauen Kostenvoranschlag – möglichst schriftlich – geben lassen und eine zweite Werkstatt nach ihren Preisen für die genannten Arbeiten fragen!“ Bei seriösen Betrieben kostet die Anfahrt zwar in der Regel deutlich mehr als drei Euro, dafür kann man seine Entscheidung für ein Reparaturangebot aber auf einen detaillierten Kostenvoranschlag stützen.
Oftmals werben die Anbieter mit Attributen wie „Diplomingenieur“ oder einer Vor-Ort-Rufnummer – Gewissheit darüber kann man sich laut Verbraucherzentrale Brandenburg verschaffen, indem man sich bei der örtlichen Handwerkskammer sich nach der Mitgliedschaft erkundigt.


