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Sicheres Bezahlen im Internet: Kreditkarte, Handy oder virtuelles Konto?


Mit den zahlreichen Online-Shops ist das Internet für viele Verbraucher zur attraktiven Einkaufsmeile rund um die Uhr geworden. Doch nicht nur die Angebote sind inzwischen unüberschaubar. Es gibt auch immer mehr Bezahlwege, auf denen das Geld der Käufer fließen kann. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lichtet den Dschungel der Zahlungssysteme und gibt Ihnen Tipps für einen sicheren Einkauf.

Manche alten Besen kehren noch gut

Das Bezahlsystem mit dem für den Verbraucher geringsten Risiko ist auch bei Internetkäufen die klassische Überweisung nach Rechnung. Der Kunde muss erst zahlen, wenn er die Ware in den Händen hält und sie auch behalten will. Einziger Haken: Bei Überweisungen ins Ausland werden oft hohe Gebühren fällig. Und zumindest bei Neukunden lassen sich bisher nur wenige Onlineshops auf das Verfahren ein.

Bequemer, aber genauso sicher ist die Zahlung per Lastschrift, also durch automatische Abbuchung vom Bankkonto. Wer dem Händler eine Einzugsermächtigung über das Internet erteilt, gibt seine Kontodaten trotzdem besser nur verschlüsselt preis, z.B. mittels der “SSL-Technik”. Gefällt die gekaufte Ware nicht oder hat sie eine Macke und erstattet der Händler entgegen seiner Pflicht den Kaufpreis nicht, lässt sich die Lastschrift ohne weiteres bei der Bank widerrufen.

Bei Onlineanbietern aus dem Ausland müssen Käufer meistens die Kreditkarte zücken. Um Hackern die Arbeit zu erschweren, sollten die Kartendaten ausschließlich auf verschlüsseltem Wege durchs Internet geschickt werden. Kommt es nach einem ungesicherten Transfer zu einem Datenmissbrauch durch einen Abzocker und verbummelt der Betrogene dann auch noch die rechtzeitige Kartensperre, bleibt er womöglich auf dem Schaden sitzen.

Abzuraten ist von einer Bezahlung per Vorkasse. Wer den Kaufpreis im Voraus bezahlt, kauft die Katze im Sack und muss mit Ärger rechnen, wenn die Ware beschädigt ist oder gar nicht erst geliefert wird. Der Käufer hat es dann oft schwer, wieder an sein Geld zu kommen.

Ebenso riskant zahlen Verbraucher per Nachnahme, wenn sie die gekaufte Ware per Post gegen eine Quittung erhalten. Denn ob das Paket wirklich die bestellten Waren beinhaltet, kann der Käufer bei Bezahlung nicht feststellen. Gefällt ihm die Sache nicht oder reklamiert er Fehler, muss er häufig seinem Geld hinterherlaufen. Ein weiteres Manko: Für den Käufer fallen zum Teil hohe Gebühren an, die er sich im Grunde sparen kann.

Auf neuen Bezahlwegen im Web

Bei vielen Unternehmen können Verbraucher mittlerweile nicht nur online bestellen, sondern auch über innovative Vertriebswege bezahlen. Gerade kleinere Geldsummen, wie sie beim Abfragen von Börsenkursen oder Herunterladen von Musik anfallen, werden meist nicht mehr an den Verkäufer selbst gezahlt, sondern von Inkassofirmen eingezogen. Klickt der Kunde auf der Internetseite des Verkäufers auf den „Bezahl-Button“, gelangt er automatisch zur Webseite des Bezahlanbieters. Dort muss er sich registrieren, damit die Transaktion abgewickelt werden kann.

Die großen Online-Kassierer

Bei Firstgate click & buy beispielsweise meldet sich der Kunde über einen Link des Verkäufers mit seinen persönlichen Daten und der Konto- oder Kreditkartennummer einmalig und kostenfrei an. Wer schon registriert ist, muss nach dem Einloggen mit Benutzernamen und Passwort nur noch den Kaufauftrag per Mausklick bestätigen und kann sich gleich danach die gewünschte Information anschauen. Der Kunde entscheidet, ob er per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte (im Ausland) oder Handyrechnung bezahlt. Wer mit der Gegenleistung nicht zufrieden ist, bekommt bei berechtigten Reklamationen den Kaufpreis von Firstgate zurückerstattet.

Auch über den Ebay-Finanzdienstleister PayPal können Verbraucher ihr Geld einfach, schnell und kostenlos transferieren, ohne dass der Verkäufer die Kontodaten erfährt. Wer dort registriert ist und nicht auf konventionellem Wege bezahlen möchte, kann stattdessen virtuelles Geld verschicken. Dazu zahlt der Kunde ein Guthaben vom eigenen Bankkonto auf ein internes PayPal-Konto ein und verschickt es dann per E-Mail an den Empfänger. Wenn dieser auch ein PayPal-Konto hat, erfolgt die Zahlung fast zeitgleich. Zur Sicherheit vor Abzockern ist jeder angebotene Artikel automatisch mit bis zu 500 Euro versichert. Gehen beispielsweise die als neuwertig angepriesenen Skischuhe schon beim Auspacken kaputt, bekommt der Käufer das gezahlte Geld zurück.

Bei Anruf Rechnung

Einige Unternehmen bieten die Bezahlung per Mobiltelefon an. Der Vorteil: Wer sich die Kaufsumme auf seine monatliche Handyrechnung setzen lässt, muss keine vertraulichen Daten im Netz preisgeben. Beim Zahlungsdienstleister Geldhandy z.B. erhalten Nutzer nach der Anmeldung eine E-Mail mit einer PIN, um das Handy für diesen Dienst freizuschalten. Zum Bezahlen muss man nur noch (kostenlos) per Handy einen Code erfragen und diesen auf der Internetseite eingeben.

Auch möglich: Der Käufer tippt auf der Webseite des Bezahlanbieters seine Handynummer ein und erhält kurze Zeit später per SMS den Bezahlcode. Der Vertragsschluss wird danach in einer weiteren Kurznachricht bestätigt. Wer sich etwa Gedichte im Internet angucken will oder einen Intelligenztest machen will, muss fast immer eine SMS mit einem speziellen Kennwort an eine kostenpflichtige Kurzwahlnummer senden. Achtung: Bei unseriösen Anbietern kann es passieren, dass man beim Bezahlen gleich ein „Abbuchungs-Abonnement“ abschließt. Dann wird der bestätigte Betrag solange abgebucht, bis der Kunde kündigt. Versäumt er das, können sich bei einem Preis von zehn Euro täglich monatliche Kosten in Höhe von 300 Euro anhäufen.

Wer kein Handy hat, kann den Kaufpreis mitunter auch über seine Festnetzrechnung begleichen. Bei TPay beispielsweise bezahlen Besitzer eines T-Com-Festnetzanschlusses nach einer kostenlosen Registrierung einfach mit Benutzernamen und Passwort.

Vorsicht ist bei einigen Firmen angesagt, die ihre Dienstleistungen mit Hilfe von Dialern über die Telefonrechnung abrechnen. Hat der Kunde ein solches Anwählprogramm auf dem Rechner installiert und bestätigt er die Einwahl, wird die Verbindung über eine 0900er Nummer hergestellt. Das kann bei einer längeren Verbindungsdauer oder mehreren Einwahlen richtig teuer werden. Nach dem Download der begehrten Information wird die Dialer-Verbindung beendet und die vorherige Internetverbindung wieder hergestellt. Das Tückische: Oft werden Verbraucher von unseriösen Anbietern auf Internetseiten gelockt, wo sich Dialer von selbst auf den Computer laden und dann unbemerkt teure Internetverbindungen aufbauen.

Besser keine Sofort-Überweisung

Ihre Finger sollten Verbraucher auch von der Sofort-Überweisung im Internet lassen. Ist der Kaufbetrag bereits dem Empfängerkonto gutgeschrieben, kann er nicht storniert werden. Wie bei der Vorkasse hat der Kunde zu der Zeit aber noch keine Gelegenheit gehabt, die Ware oder Information zu prüfen. Weiterer Kritikpunkt: Der Käufer muss seine höchst vertraulichen PIN und TAN-Daten verraten, die im Grunde nur für Zahlungen beim Onlinebanking über die eigene Bank verwendet werden dürfen.

Anonym mit Guthabenkarte

Auch mit einer vorab bezahlten Guthabenkarte können Kunden bei manchen Firmen im Internet einkaufen. Das Plus: Wie bei Prepaid-Karten von Handys erfolgt der Einkauf anonym. Zum Bezahlen gibt man einfach den auf der Karte angegebenen „Rubbel-Code“ auf der Internetseite an. Behält man die PIN für sich, ist ein Missbrauch quasi ausgeschlossen.

Tipps für den sicheren Online-Einkauf:

  • Achten Sie darauf, dass der Verkäufer im Impressum seine vollständige Anschrift und einen Verantwortlichen nennt. So wissen Sie, wen Sie im Streitfall wo verklagen müssen. Ein Postfach oder eine E-Mail-Adresse reicht nicht aus.
  • Lesen Sie schon vor dem Kauf die Produktbeschreibungen und Vertragsbedingungen (AGB) des Verkäufers und des Zahlungsdienstleisters und drucken Sie diese zu Beweiszwecken aus.
  • Vermeiden Sie die Zahlung per Vorkasse, Nachnahme und Sofort-Überweisung.
  • Zahlen Sie nur über Firmen, bei denen Ihre Daten sicher sind oder gar nicht erst abgefragt werden.
  • Seien Sie vorsichtig bei der Bezahlung über Dialer. Wenn Sie sich einen Dialer herunterladen, achten Sie genau auf die Kosten und auf unsere Sicherheitshinweise.
  • Nutzen Sie bei Zahlung mit der Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren nur eine verschlüsselte Bezahlmethode, z.B. das SSL-System.
  • Achtung Handyzahler: Informieren Sie sich vor einem Vertragsschluss genau über das jeweilige Angebot und die Zahlungsbedingungen, damit Sie nicht in der „Abo-Falle“ landen. Auch eingehende Kurznachrichten sollten Sie unbedingt auf Kostenhinweise untersuchen.
  • Kontrollieren Sie – je nach Zahlungsart – Ihre Kontoauszüge bzw. Telefon- oder Handyrechnungen. Falsch abgebuchte Lastschriften können Sie bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
  • Wollen Sie den Vertrag rückgängig machen oder sind Sie sonst unzufrieden mit der Ware, müssen Sie das in der Regel direkt mit dem Verkäufer klären. Informieren Sie aber in diesem Fall immer auch den Bezahlanbieter.
Von Verena Rais/vz-nrw, 26. September 2005; Quelle: vz-nrw
Kategorie: Einkaufen
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Kommentare: 1 Kommentar vorhanden
  • Kommentar von mario am 21. Aug 2009

    Es ist ja nicht schlecht wenn Verbraucher geschützt werden sollen, aber man sollte mal beide Seite sehen. Ich habe unmengen an Einbussen für Zahlungen per Rechnung und Kreditkarte man hat bestellte Ware erhalten keine Reklamationen. Per Rechnung wurde ift genug nicht bezahlt es kamen Anwaltskosten etc einen Titel mit 30 Jahren Gültigkeit´, bei Kreditkarte erst abbuchen lassen Ware erhalten Geld rückbuchen lassen keine Beanstandung der Ware. Wer schützt uns vor Betrügern der Endverbraucher? Am Ende haben Sie einen Unternehmer mit Frau und Kinder und wenn dieser solchen Betrügern zum Ofer fällt hat seine Familie nicht zum essen und ein 30 jähriger Titel bringt da auch nichts.

    Liebe Verbraucherzentrale macht Euch doch auch mal Gedanken über den Unternehmer wie dieser geschützt werden kann. Meiner Meihnung nach sollte für beiden Seiten ein Schutz da sein und nicht einseitig für den Verbraucher

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