Die seit 1. Januar 2004 geltenden Regelungen für Zuzahlungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden mit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 nicht geändert.
„Trotzdem ist und bleibt das Thema Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versicherten noch interessant und teilweise recht undurchsichtig“, schätzt Ulrike Dzengel von der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland ein. „Noch immer gehen dazu bei uns viele Fragen ein.“ Es bestehen zum Beispiel Unklarheiten, wann die Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten ist und wann nicht. Ebenso bleibt für Patienten oft undurchsichtig, wie hoch die Zuzahlung für ein verordnetes Heilmittel ist oder ob für ein bestimmtes Medikament eine Zuzahlung zu entrichten ist. Denn es gibt auch eine Reihe von Medikamenten, die von der Zuzahlung befreit sind, weil sie 30 Prozent unter dem Betrag liegen, den die Krankenkasse für diese Medikamentengruppe bezahlen würde. Eine Liste dieser zuzahlungsfreien Arzneimittel findet man im Internet unter www.die-gesundheitsreform.de.
Vor allem hinsichtlich der Zuzahlungspflicht bei Kindern und Jugendlichen besteht der Irrglaube, dass sie generell von Zuzahlungen befreit seien. „Das ist leider nicht so“, sagt die Patientenberaterin Dzengel. „Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr lediglich von der Praxisgebühr und von allen Rezept-Zuzahlungen befreit.“ Wenn Fahrtkosten anfallen, wird aber die Zuzahlung erhoben. Sie beträgt 10 Prozent je Fahrt, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR zu stationären Krankenhausbehandlungen, bei Rettungsfahrten und Krankentransporten. Diese Regelung gilt auch bei ambulanten Fahrten, die jedoch nur noch im Ausnahmefall gewährt werden und vorab von der Krankenkasse zu genehmigen sind.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, das heißt deren Eltern, müssen sich auch am Zahnersatz finanziell beteiligen. Die Kasse trägt dann, wie beim Erwachsenen nur den so genannten Festzuschuss. Dabei handelt es sich um einen Festbetrag, der sich am festgestellten Befund orientiert.
Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Sozialverband VdK Sachsen sind die Träger der Regionalen Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.


