Mumps, Masern oder Röteln sind gefährlicher, als der harmlose Begriff „Kinderkrankheiten“ es vermuten lässt. Je älter eine infizierte Person ist, desto schwerer ist der Krankheitsverlauf und desto höher die Gefahr von ernsthaften Komplikationen. Kinderbetreuer in vorschulischen Einrichtungen sind dem Risiko einer Ansteckung weit mehr ausgesetzt als die restliche Bevölkerung. Infiziert sich eine schwangere Frau, kann dies zu dauerhaften Schäden beim Ungeborenen, aber auch zu Früh- und Fehlgeburten führen.
Röteln zeigen nur bei der Hälfte aller infizierten Kinder Symptome, zum Beispiel einen blass rosa Hautausschlag und erkältungsähnliche Beschwerden wie Schnupfen, Fieber und Kopfschmerzen. Schwangere, die nicht immun sind und sich anstecken, können das Virus auf das ungeborene Kind übertragen. Eine Infektion während der ersten drei Schwangerschaftsmonate ist besonders gefährlich und kann zur Fehlgeburt, späteren Frühgeburt oder Fehlbildung von Augen, Ohren, Herz und Gehirn führen. Gerade für Frauen, die in der Kinderbetreuung arbeiten, ist es wichtig, überprüfen zu lassen, ob sie gegen diese Krankheiten immun sind. Die subjektiven Erinnerungen, ob man eine bestimmte Krankheit bereits einmal hatte, trügen oft. Beweis liefert hier nur eine Blutuntersuchung.
Vor jeder Neueinstellung (und bei bereits bestehendem Arbeitsverhältnis) in Kindertageseinrichtungen muss deshalb eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Dabei soll geklärt werden, ob Immunität gegen die genannten Krankheiten besteht und welche Impfungen nachgeholt beziehungsweise aufgefrischt werden müssen. Die Kosten für diese gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung und die notwendigen Impfungen trägt der Arbeitgeber. Ohne Untersuchung darf es zu keiner Einstellung in Kindergärten, Kitas oder Kinderheimen kommen. Falls der Arbeitnehmer die Untersuchung verweigert und bei fehlenden alternativen Arbeitsplätzen, kann dies sogar zur Kündigung führen.
Sicheren Schutz vor einer Ansteckung bietet ausschließlich das Impfen. So wird nicht nur die eigene Gesundheit geschützt, sondern auch einer Infektion von nicht immunen Kindergartenkindern und anderen Personen im eigenen Umkreis vorgebeugt.
Wichtige Hinweise für Schwangere in der Kinderbetreuung
- Impfungen gegen Mumps, Masern, Röteln und Windpocken in der Schwangerschaft sind verboten (Lebendimpfstoffe), deshalb vorher Immunität überprüfen und wenn erforderlich impfen.
- Bereits vor einer Schwangerschaft eine Keuchhustenimpfung durchführen lassen (nur als Kombinationsimpfstoff mit Tetanus und Diphtherie verfügbar)
- Impfungen mit Totimpfstoffen, zum Beispiel gegen Kinderlähmung, Tollwut etc. sind nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel möglich, falls tatsächlich erforderlich.
- Bei Kontakt mit an Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken erkranktem Kind: innerhalb der ersten drei Tage Gabe von Immunglobulin (aber: Wirkung nicht garantiert).
- Bei fehlender Immunität gegen Mumps, Masern, Windpocken: Beschäftigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft.
- Röteln, Ringelröteln: Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche.
- Cytomegalie: Beschäftigungsverbot der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, Desinfektion der Hände vor dem Essen, Kontakt zu Urin und Speichel meiden.
Quelle:
www.gesundheitsamt-bw.de


