Die Früherkennung von Krankheiten oder von Entwicklungsstörungen bei Säuglingen und Kindern in den ersten Lebensjahren hat einen hohen Stellenwert. Denn je früher Störungen erkannt werden, desto erfolgversprechender ist die Behandlung und desto größer die Chance des Kindes auf eine gesunde Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten.
Die neun Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) für Kinder sind ein freiwilliges Angebot, dessen Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Bereits am Tag der Geburt findet die erste Untersuchung statt, die letzte im Vorschulalter. Der Kinderarzt überprüft dabei die altersgerechte Entwicklung des Kindes und trägt die Ergebnisse in ein gelbes Untersuchungsheft für Kinder ein. Dieses sollte gut aufbewahrt und zu jeder Untersuchung, bei der die Eltern anwesend sein dürfen, mitgebracht werden.
U1: am Tag der Geburt
Der wichtigste Bestandteil der ersten Untersuchung ist der so genannte APGAR-Test, bei dem Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe des Neugeborenen überprüft werden. Er wird von der Hebamme oder dem Frauenarzt bei dem Kind jeweils eine, fünf und zehn Minuten nach der Geburt durchgeführt. Auch das Wiegen sowie die Messung der Körperlänge und des Kopfumfangs ist Teil der U1.
U2: dritter bis zehnter Lebenstag
Bei dieser Basisuntersuchung, die idealerweise am 5. Lebenstag stattfinden sollte, wird das Blut des Säuglings auf angeborene Stoffwechselkrankheiten hin untersucht. Dazu entnimmt der Kinderarzt aus der Ferse des Babys nur wenige Topfen Blut. Es wird außerdem erneut gemessen und gewogen, die Organe werden abgetastet und Herz, Lunge und die Hüften gründlich untersucht. Der Arzt kontrolliert zudem den Darmausgang, die Geschlechtsorgane und nochmals die Reflexe.
U3: vierte bis sechste Lebenswoche
Im Rahmen der U3 untersucht der Kinderarzt alle Körper- und Organfunktionen und testet Hör- und Sehvermögen. Gründlich überprüft wird auch das Skelettsystem, insbesondere Kopf und Fontanellen. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Arzt nochmals den Hüften des Babys. Erkennt er auf der Ultraschallaufnahme des Hüftgelenks eine Fehlstellung, wird er eine Spreizbehandlung oder Krankengymnastik empfehlen.
U4: dritter bis vierter Monat
Neben der allgemeinen Überprüfung von Gewicht und Größe widmet sich die U4 besonders der körperlichen Entwicklung des Kindes. Der Kinderarzt stellt fest, wie gut das Baby bereits seinen Körper beherrscht. Dazu gehört, ob es seinen Kopf alleine halten kann, wenn es aus der Rückenlage hochgezogen wird, ob es Gegenständen und Menschen nachschaut und ob es nach Dingen greift.
U5: sechster bis siebter Monat
Bei dieser fünften Untersuchung geht es zum einen um die allgemeine körperliche Verfassung, bezogen auf Haut, Knochen, Organe, Muskeln, Reflexe, Größe und Gewicht. Zum anderen interessiert sich der Kinderarzt für die altersgemäße Entwicklung des Babys: Kann es seinen Kopf gut kontrollieren? Dreht es sich aus der Rückenlage von alleine auf den Bauch oder die Seite? Bildet es bei seinen Lauten bereits einfache Silbenketten? Auch die Augen sind erneut Gegenstand der Untersuchung.
U6: zehnter bis zwölfter Monat
Wie bei der vorangegangenen Untersuchung kontrolliert der Kinderarzt bei der U6 die körperliche Entwicklung und den körperlichen Zustand des Kindes. Zudem werden beispielsweise folgende Fähigkeiten getestet: Kann das Kind sitzen? Greift es gezielt? Zieht es sich zum Stehen hoch? Kennt es seinen Namen? Mag es Wort- und Fingerspiele? Zudem stellt der Arzt den Eltern Fragen nach den Ernährungsgewohnheiten ihres Babys. U7: 21. bis 24. Monat Da Kleinkinder in dieser Lebensphase meist ihre erste Trotzphase durchmachen, brauchen Eltern und Kinderarzt für diese Untersuchung viel Zeit und Geduld. Das Kind wird körperlich untersucht, und die Zähne werden kontrolliert. Die geistige und körperliche Entwicklung wird anhand folgender Fragen beurteilt: Spricht das Kind Sätze mit zwei Wörtern? Kann es mittels Festhalten am Geländer aufrecht eine Treppe hochsteigen? Schläft es durch? Meldet es volle Windeln? Isst es mit Gabel oder Löffel?
U8: dreieinhalb bis vier Jahre
Bei der U8 erfolgt erneut eine körperliche Untersuchung von Kopf bis Fuß. Durchgeführt wird diesmal auch wieder ein Seh- und Hörtest, und das Sprechen wird überprüft. Mit Hilfe einer Urinprobe können Harnwegsinfektionen festgestellt werden. Wichtig ist nun die Kontrolle des kindlichen Verhaltens: Spielt das Kleinkind mit anderen? Kann es sich von seiner Mutter trennen? Wie lange kann es sich mit Spielzeug alleine beschäftigen? Ist es tagsüber trocken?
U9: fünf bis fünfeinhalb Jahre
Bei dieser Vorschuluntersuchung kontrolliert der Kinderarzt die körperliche Gesundheit sowie Größe und Gewicht. Er versucht Fehlentwicklungen zu entdecken, die vor dem Schuleintritt noch behoben oder behandelt werden können. Von besonderem Interesse sind die Sprachentwicklung, die Feinmotorik und die Koordinationsfähigkeit der Vorschüler. Der Arzt möchte wissen, ob das Kind bis zehn zählen und Entfernungen grob abschätzen kann, ob es ein ungefähres Zeitgefühl hat sowie den eigenen Namen und seine Adresse kennt.
Um die weitere körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beobachten und positiv zu beeinflussen, bieten Kinder- und Jugendärzte weitere Vorsorgeuntersuchungen nach dem sechsten Lebensjahr des Kindes an.
Hinweis für Redaktionen:LOBBY FÜR DAS KIND hat sich die Information von (werdenden) Eltern über die Gesundheit ihres Kindes im Mutterleib und in der ersten Lebensphase zum Ziel gesetzt. In den letzten Monaten haben wir Sie mit Themen rund um eine gesunde Schwangerschaft und Geburt versorgt. Im zweiten Teil der Kampagne werden wir Sie nun in den nächsten Monaten über das gesunde Wachsen und Gedeihen des Kindes in der ersten Lebensphase informieren. Die Initiatoren dieser Kampagne sind die Initiative des Kinderzentrums München, die Klinik für Geburtsmedizin der Charité Berlin, die Stiftung für das behinderte Kind und das Deutsche Grüne Kreuz e. V. (DGK). Helfen Sie uns mit Ihrer Veröffentlichung, alle Eltern zu erreichen. Internet: www.lobby-fuer-das-kind.de, E-Mail:
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