Das Bundesverbraucherministerium hat bei einer Analyse von 64 Erfrischungsgetränken bei etwa der Hälfte (31) Benzol nachgewiesen. Betroffene Marken und genaue Belastungen nennt die Behörde leider nicht.
Benzol wird als krebserzeugend und keimzellschädigend angesehen, nach gegenwärtigem Kenntnisstand kann keine Menge angegeben werden, die als unbedenklich gilt. Bisher galt als Hauptquelle für die Benzolaufnahme die Atemluft.
Doch wie kommt der Stoff in Getränke? Lebensmittelchemiker vermuten, dass die Substanz durch eine Reaktion von Benzoesäure mit Vitamin C entsteht. Benzoesäure (E 210 – E 213) ist ein Konservierungsstoff, der häufig in Softdrinks und Fruchtsaftgetränken eingesetzt wird, und der auf der Verpackung deklariert werden muss.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Schauen Sie auf die Zutatenliste, denn dort muss zugesetzte Benzoesäure deklariert werden oder greifen Sie auf echten Fruchtsaft zurück, denn der darf nicht chemisch haltbar gemacht werden.


