Einige gesetzliche Krankenversicherungen werden zum 1. Januar 2006 ihren Beitragssatz erhöhen. Wer sich darüber ärgert, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, und zwar auch dann, wenn er erst kürzlich Mitglied dieser Krankenkasse geworden ist.
Die 18-monatige Bindungsfrist nach einem Krankenkassenwechsel gilt bei einer Kündigung wegen Beitragssatzerhöhung nicht. Die Kündigung muss der Krankenkasse in diesem Fall allerdings bis zum Ablauf des Monats, der auf das Inkrafttreten der Beitragserhöhung folgt, vorliegen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Dies bedeutet, bei einer Beitragserhöhung im Januar kann ein Krankenkassenwechsel zum 1. April erfolgen, wenn die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse bis Ende Januar gekündigt wird.
Das aktualisierte Merkblatt der Verbraucherzentrale Berlin „Freie Krankenkassenwahl“ bietet Hilfe bei der Wahl der Krankenkasse. Es erklärt, welche Krankenkassen gewählt werden können, was man vor einem Wechsel berücksichtigen sollte, welche Fristen und welche Verfahren zu beachten sind und auch, wie sich die einzelnen Krankenkassen unterscheiden können. Es enthält auch eine Beitragsübersicht (Stand: Dezember 2005) über die in Berlin wählbaren gesetzlichen Krankenversicherungen nebst Adressen und Telefonnummern.
In Berlin liegen die Beitragssätze der frei wählbaren Krankenkassen zurzeit zwischen 12,0 und 14,6 %. Die finanzielle Einsparung bei einem Krankenkassenwechsel kann recht deutlich ausfallen. Dies sollte aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein.
Bevor man sich für eine Krankenkasse entscheidet, sollte man überlegen, was für einen selbst wichtig ist. So sollten insbesondere chronisch Kranke sich erkundigen, ob die Krankenkasse für ihr Krankheitsbild bestimmte Modellvorhaben oder Behandlungsprogramme anbietet. Beim Service – Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Geschäftsstellen vor Ort – können sich ebenfalls große Unterschiede auftun. Auch bei den Zusatzversicherungen, die die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1.1.2004 anbieten können, kann sich ein Vergleich der angebotenen Tarife lohnen.
Fragen hierzu beantwortet die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Berlino der auch die Verbruacherzentrale in Ihrer Nähe. Adressen finden Sie unter www.verbraucherberatung.de.
Das Merkblatt „Freie Krankenkassenwahl“ nebst Beitragssätzen der Berliner Krankenkassen ist in der Verbraucherzentrale zum Preis von 1,– € erhältlich, bei Versand kommen 2,50 € Versandpauschale hinzu.


