Seit dem 01.01.05 bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen eine Zahnbehandlung unabhängig von der geplanten Versorgung. Der sog. Festzuschuss richtet sich seither allein nach dem Befund – daher wird in diesem Zusammenhang auch vom befundorientierten Festzuschuss gesprochen.
Früher zahlten die gesetzlichen Krankenkassen einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten. Dies hatte zu Folge, dass derjenige, welcher sich für eine kostspielige Lösung entschied, de facto mehr Geld von seiner Krankenkasse erstattet bekam, als ein Patient, der eine günstigere Lösung anstrebte. Da in der Mehrheit der Fälle eine kostenintensive Lösung von Patienten favorisiert wird, die verhältnismäßig über mehr Geld verfügen, führte die alte Regelung zu einer system-bedingten Ungerechtigkeit zwischen den Bevölkerungsschichten. Die Reichen erhielten absolut betrachtet mehr Geld von den gesetzlichen Krankenkassen, als ärmere Teile der Bevölkerung. So gesehen ist der befundorientierte Festzuschuss gerechter als die alte Regelung, obwohl die Patienten insgesamt weniger Zuschüsse erhalten. Jeder bekommt nun gleich wenig.
Man kann sich freilich darüber streiten, ob die Lösungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen zu einem gegebenen Befund vorsehen, eine ästhetisch-annehmbare Versorgung darstellen. Genauso mag es strittig sein, ob sich die Höhe der Festzuschüsse insgesamt auf einem ausreichenden Niveau befindet. Fakt ist: Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen ist prekär. Man hätte sich die Zuschüsse in der alten Form schlicht nicht mehr leisten können.
Allerdings gibt es auch Regelungen innerhalb der „Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse“, die nicht auf Grund von ästhetischen oder finanziellen Erwägungen fraglich erscheinen, sondern aus medizinischen. Hier stellt sich die Lage anders da und in diesem Segment wird es eine Verbesserung geben, wie das zuständige Gremium, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), am 20.05.2010 beschlossen hat.
Damit festsitzender Zahnersatz als Krankenkassenleistung eingestuft werden konnte, war es bisher nötig, dass im Antagonisten-Bereich (Gegenkiefer) Zähne bzw. festsitzender Zahnersatz vorhanden waren. Diese Bedingung wird nun aufgehoben, so dass Patienten, denen bisher auf Grund ihrer individuellen Zahnsituation das Recht auf festsitzenden Zahnersatz abgesprochen wurde, bald mit positiven Bescheiden rechnen könnten. Der G-BA entspricht mit dieser Änderung einem Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Der Beschluss selbst wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt, wenn es keine Beanstandung gibt, nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Weitere Informationen über die Kosten von Zahnersatz und den Festzuschuss finden Sie auf www.medikompass.de.


