Der Bundesrat hat am 21.12.2005 der Verordnung über die Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV) zugestimmt. Damit werden die bisherige Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht sowie mehr als 100 Änderungsverordnungen in einer Verordnung zusammengefasst. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet und eine bessere Anwenderfreundlichkeit und Transparenz erreicht. Die Neuregelung trat zum 1. Januar 2006 in Kraft.
Mit der neuen Verordnung werden die Detailvorschriften zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln präzisiert. Dabei wird auch den Erfordernissen des elektronischen Rezeptes und der elektronischen Gesundheitskarte Rechnung getragen. Bei der Zusammenfassung aller verschreibungspflichtiger Stoffe und Zubereitungen in nunmehr einer Anlage wurde eine Vielzahl von Klarstellungen vorgenommen, so auch eine eindeutige Abgrenzung zu den Stoffen und Zubereitungen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird künftig eine stets aktuelle Übersicht der verschreibungspflichtigen Stoffe und Zubereitungen vorhalten und öffentlich zugänglich machen.


