Nachdem das Hochwasser in zahlreichen überschwemmten Häusern und Gärten eine übel riechende Schmutz- und Schlammschicht hinterlassen hat, die nun mit viel Mühe beseitigt wird, häufen sich die Anfragen besorgter Flutgeschädigter, ob einfaches Umgraben im Garten und die üblichen Reinigungsmaßnahmen im Haus ausreichend sind, um vor gesundheitlich bedenklichen Rückständen des Hochwassers sicher zu sein.
Diese Frage ist so pauschal nicht zu beantworten, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Wenn in der Nähe Industrie- oder Kläranlagen überschwemmt wurden, ist in den Gärten mit einer erhöhten Schadstoffbelastung zu rechnen. Die Umweltämter der Kommunen und Landkreise nehmen zwar bereits flächendeckende Bodenproben vor und informieren die Bevölkerung über die Ergebnisse. Jedoch kann die Situation im eigenen Garten von der allgemeinen Lage abweichen.
Wenn zum Beispiel die eigene Ölheizung oder die beim Nachbarn beschädigt wurde und Heizöl ins Haus gelangt ist, so ist nicht auszuschließen, dass Wände und Einrichtungsgegenstände auch nach gründlicher Reinigung der Oberflächen noch mit bedenklichen organischen Verbindungen belastet sind. Das kann im Zeitverlauf zu chronischen gesundheitlichen Schädigungen führen.
Gesichertes Wissen über die vorhandene Schadstoffbelastung ist deshalb notwendige Voraussetzung für wirksame Sanierungskonzepte und -maßnahmen.
Insbesondere Haushalte, in denen Schwangere, Kinder und gesundheitlich vorgeschädigte Menschen wie z.B. Allergiker leben, sollten deshalb in jedem Falle den Hausarzt sowie die Umwelt- und Gesundheitsämter der Kommunen und Landkreise konsultieren. Bei begründetem Anfangsverdacht auf das Vorhandensein von Schadstoffen sollte man bei den Ämtern auf umgehende entsprechende Messungen drängen. Diese werden jedoch auch bei den Umwelt- und Gesundheitsämtern nicht in jedem Falle kostenlos durchgeführt. Dann lohnt es sich, Vergleichsangebote bei professionellen Analyselabors und Messinstituten einzuholen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält zu diesem Zweck eine aktuelle Adressenliste mit insgesamt 38 in Sachsen ansässigen Messinstituten zum Abholpreis von 1,50 Euro bereit. Die Liste enthält auch die nach den Selbstauskünften der Institute jeweils vorhandene Angebotspalette und gibt Auskunft darüber, ob auch Sanierungen oder Sanierungsplanungen durchgeführt werden. Die Adressenliste (3 Seiten) ist auch per Fax unter der Nummer 01905 -55-3110-171 abrufbar (0,62 Euro/Min.).
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


