Privatkunden, die in Deutschland Geld anlegen wollen, sollten künftig noch vorsichtiger sein als bislang. Denn das am 1. April in Kraft tretende dritte Finanzmarktförderungsgesetz wird den Schutz von Anlegern gegenüber einer fehlerhaften Beratung radikal abbauen, warnt die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn.
Die Verantwortlichkeit von Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Finanzvermittlern für fehlerhafte Anlageberatung und -information gegenüber ihren Anlagekunden wird durch das neue Gesetz drastisch von 30 auf drei Jahre verkürzt. So soll der deutsche Finanzmarkt dereguliert und liberalisiert werden. Verluste durch eine falsche Anlageberatung zeigen sich aber vielfach erst nach Ablauf von drei Jahren. In letzter Zeit haben Anleger in einigen spektakulären Schadensersatzprozessen ihre Rechte gegenüber Banken durchsetzen können. Ein Großteil dieser anlegerfreundlichen Rechtsprechung wird künftig nicht mehr möglich sein, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Jüngstes Beispiel dafür sind Urteile des OLG Nürnberg zur Falschberatung bei Anleihen des Fokker-Konzerns. Wenn den Anlegern der Klageweg nicht mehr offensteht, kann der deutsche Finanzmarkt durch solche Prozesse nicht mehr in Mißkredit gebracht werden. Das nutzt den Geldinstituten, die sich dafür bereits beim Finanzminister bedankt haben, weiß die AgV.
Die Beibehaltung ausreichend langer Verjährungsfristen – die im Gesetzgebungsverfahren nicht nur die AgV gefordert hatte – hätte für breite Bevölkerungskreise zunehmende Bedeutung. Denn die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Dazu sind differenziertere und langfristige Kapitalanlagen notwendig. Die Auswirkungen fehlerhafter Beratung offenbaren sich den Anlegern oft erst nach vielen Jahren, wenn die angelegten Gelder zur Auszahlung anstehen. Außerdem kann die rechtliche Klärung zur Prozeßvorbereitung langwierig sein. Eine ausreichend lange Verjährungsfrist ist deshalb nach Ansicht der AgV unverzichtbar.
Anleger können jetzt noch weniger als bisher auf die Beratung durch Banken, Anlagefirmen und Vermittler vertrauen. Statt dessen müssen sie sich in Ruhe und mit unabhängiger Unterstützung vor dem Abschluß einer Geldanlage informieren. Bankentips mit schnellem Verfallsdatum kann man allein nicht mehr trauen, zumal es schon bisher große Defizite in der Anlageberatung gegeben hat. Dies haben zum Beispiel Tests der Stiftung Warentest gezeigt.
Nicht auszuschließen ist, daß zumindest bei großen Anlagebeträgen über die Dauer der Verjährungsfrist verhandelt wird, die ja auch ein Kriterium für die Qualität einer Anlage ist. Denn auch wenn die drei Jahre Verjährungsfrist im Gesetz stehen, so kann grundsätzlich jeder Vertrag individuell mit anderen Konditionen ausgehandelt werden.


