Für seit dem 01. Juli 2005 aufgenommene Darlehen müssen Verbraucher für die Wirksamkeit eines Widerrufs die Darlehenssumme nicht mehr innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung des Widerrufs oder Auszahlung des Darlehens zurückzahlen. Nun können sich Verbraucher frei und ohne Furcht vor finanziellen Nachteilen entscheiden, ob sie an der Darlehensaufnahme festhalten wollen oder nicht.
Wenn Verbraucher Darlehen aufnehmen, zahlen sie das geliehene Geld häufig gleich an den Verkäufer weiter, so etwa bei einem Autokauf. Der Darlehensnehmer hat somit keinen Zugriff mehr auf das Geld. Wenn er sich bisher nun innerhalb von 14 Tagen zu einem zulässigen Widerruf des Vertrages entschied, lief dieses Recht oft ins Leere. Vor dem 01.07.2005 waren Verbraucher nämlich grundsätzlich durch Gesetz oder durch vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die Darlehensvaluta dann innerhalb von 2 Wochen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Dies war jedoch meistens nicht möglich.
Jetzt muss sich der Darlehensgeber in diesen Fällen an den Dritten – dem das Geld bereits zugeflossen ist – halten, um es zurück zu bekommen. Die neue Regelung gilt nicht nur für klassische Ratenkredite, sondern zum Beispiel auch für Immobiliarkredite. Sofern Banken und Sparkassen ab dem 01.07. weiter auf die alte Regelung abstellen, so ist die betreffende Vertragsabrede unwirksam.
Möglicherweise führt die Gesetzesänderung allerdings dazu, dass die Kreditinstitute zukünftig die Darlehen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist auszahlen.
Wer mehr zum Thema Kreditaufnahme wissen will, sollte sich beispielsweise bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen.


