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Genussscheine oft kein Genuss für Anleger – Kleinanleger sollten besonderen Wert auf Sicherheit legen


Genussscheine werden nicht nur von Banken herausgegeben, sondern sind zunehmend für Unternehmen jeglicher Art eine wichtige Quelle zur Kapitalbeschaffung. Dabei kommt den Herausgebern von Genussscheinen zugute, dass sie diese Wertpapiere sehr frei ausgestalten können, denn es gibt kaum gesetzliche Einschränkungen. Für Anleger besteht das Risiko, ihr investiertes Geld im schlimmsten Fall – nämlich bei Insolvenz des Emittenten – nicht wiederzusehen. Diese leidvolle Erfahrung haben in der Vergangenheit viele Kleinanleger machen müssen, die auf diese Weise ihr Erspartes nicht in Genussscheine von Banken, sondern Unternehmen des Grauen Kapitalmarktes anvertraut hatten.

„Meistens ist die angebotene Verzinsung von Genussrechten deutlich höher als die festverzinslicher Wertpapiere, und damit werden die potenziellen Anleger gelockt“, weiß Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Höhere Chancen bedeuten aber auch höhere Risiken. In Verkaufsgesprächen werden die Risiken jedoch oft heruntergespielt. „Jeder Interessierte sollte sich deshalb vor einem eventuellen Vertragsabschluss in dem Emissionsprospekt genau und in Ruhe die Risikohinweise durchlesen“, empfiehlt die Verbraucherschützerin weiter. Erst dann kann eine abgewogene Entscheidung getroffen werden.

Ein Beispiel für einen klaren Risikohinweis haben die sächsischen Verbraucherschützer im Prospekt der Neue Kommerzial AG aus Leipzig gefunden. Dort kann der potenzielle Anleger nachlesen: „Die Anlage in Genussscheine der Neue Kommerzial AG ist, wie jede Investition oder Beteilung an Unternehmen, mit erheblichen Risiken verbunden und sollte deshalb allenfalls unter spekulativen Gesichtspunkten erfolgen. Bei Genussscheinen ist grundsätzlich ein totaler Verlust des Anlagekapitals möglich“. „Für sicherheitsorientierte Kleinanleger ist das Produkte deshalb eindeutig nicht empfehlenswert“, schlussfolgert Andrea Hoffmann.

Wer sich näher über eine Geldanlage in Genussscheine informieren möchte, kann sich bei den sächsischen Verbraucherschützern individuell beraten lassen oder sich in den Beratungsstellen das kostenlose Faltblatt „Genussscheine – Nicht immer ein Genuss für Anleger“ abholen.

Von Martina Grau/vzs, 21. Dezember 2006; Quelle: vzs/Verbraucherzentrale Sachsen
Kategorie: Finanzen
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