Firmen – vor allem Lotterieunternehmen (siehe Pressemeldung weiter unten) – haben vorwiegend zum Jahreswechsel ohne Einzugsermächtigung der Bankkunden Geld von Konten abgebucht.
Dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg sind mehrere hundert Fälle in Baden- Württemberg bekannt geworden, bei denen Firmen Eurobeträge im zweistelligen Bereich von Konten abbuchen, obwohl die entsprechende Einzugsermächtigung der geschädigten Kunden nicht vorlag. In Bayern haben rund 500 Betroffene Strafanzeige erstattet. Die Betrüger hoffen wohl darauf, dass die jeweils erschlichenen Beträge – in der Regel € 39 – dem Bankkunden auf deren Kontoauszügen nicht auffallen. In mehreren hundert Fällen aus dem Landkreis Esslingen wurde als Verwendungszweck das Stichwort „Jahresvorzugsbeitrag“ verwendet.
Die Lastschriften sollten in diesen Fällen auf Konten bei der Postbank Saarbrücken gebucht werden.
Um sich davor zu schützen, rät das Landeskriminalamt Baden-Württemberg:
- Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge genau und regelmäßig auf Abbuchungen von Ihnen unbekannten Firmen
- Achten Sie dabei auch auf zweistellige Eurobeträge
- Widerrufen Sie bei Ihrer Bank sofort diese Lastschrift und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei
Pressemeldung der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Unberechtigter Zugriff auf private Konten
Lotto-Gesellschaft „Tele-Tipp Direkt“ ignoriert gekündigte Verträge
(vera) Nachdem die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereits vor ungerechtfertigten Abbuchungen der Firma Tele-Tipp Direkt warnten, liegen nun auch Sachsens Verbraucherschützern Verbraucherbeschwerden vor.
Nach Schilderung der Verbraucher bucht Tele-Tipp Direkt von ihren Konten 39 € für die Teilnahme am Glücksspiel ab, obwohl die Verbraucher längst ihre Verträge gekündigt hatten.
Zwischenzeitlich versuchen auch Firmen mit Namen wie „Dialog Tipp Systeme“, „Phoenix 88“ und „Dialog Tippgemeinschaft“, mit ähnlichen Vorgehensweisen an Geld zu kommen.
Sachsens Verbraucherschützer raten deshalb, die Kontoauszüge genau zu überprüfen, innerhalb von 6 Wochen bei der Bank zu widersprechen und sich das Geld zurückbuchen zu lassen, wenn mit Firmen kein Vertrag besteht.
Gegebenenfalls kann man bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
Generell sollte man äußerst vorsichtig bei der Bekanntgabe seiner Bankverbindung sein.
Nachdem Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereits vor ungerechtfertigten Abbuchungen der Firma Tele-Tipp Direkt warnten, liegen nun auch Sachsens Verbraucherschützern Verbraucherbeschwerden vor.
Nach Schilderung der Verbraucher bucht Tele-Tipp Direkt von ihren Konten 39 € für die Teilnahme am Glücksspiel ab, obwohl die Verbraucher längst ihre Verträge gekündigt hatten.
Zwischenzeitlich versuchen auch Firmen mit Namen wie „Dialog Tipp Systeme“, „Phoenix 88“ und „Dialog Tippgemeinschaft“, mit ähnlichen Vorgehensweisen an Geld zu kommen.
Sachsens Verbraucherschützer raten deshalb, die Kontoauszüge genau zu überprüfen, innerhalb von 6 Wochen bei der Bank zu widersprechen und sich das Geld zurückbuchen zu lassen, wenn mit Firmen kein Vertrag besteht.
Gegebenenfalls kann man bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
Generell sollte man äußerst vorsichtig bei der Bekanntgabe seiner Bankverbindung sein.
VerbraucherNews.de meint dazu: Auch, wenn der eine oder andere meint, daß der Aufwand für eine Strafanzeige zu groß wäre – er sollte es trotzdem tun. Bisher ist ein Gesamtschaden von knapp einer halben Million bekannt und es gilt immer das Sprichwort “wehret den Anfängen”. Wer sich heute mit € 39 zufrieden gibt, der versucht es auch mit € 100 und noch mehr.
Lesen Sie dazu auch: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,393692,00.html (Wurde nach Redaktionsschluss hinzugefügt)


