Bereits im Dezember 2003 warnte die Verbraucherzentrale eindringlich vor dem in Berlin grassierenden Pyramidensystem “Alternative Kollektive Wertschöpfung” (AKW).
Die Initiatoren warben damals für Verträge mit dem Versprechen, bei einmaliger Einzahlung von 250,00 Euro könne der Kunde nach drei Monaten im Wert von 650,00 Euro einkaufen – ohne weitere Zuzahlung, ganz gleich wo oder was. Darüber hinaus wurde vorgegaukelt, man könne innerhalb kurzer Zeit Provisionen von bis zu 17.000,00 Euro erzielen, wenn man weitere “Kunden” zur Einlage von 250,00 Euro überredet.
Die Verbraucherzentrale hatte das “Unternehmen” abgemahnt, da das Vorgehen – wie bei jedem Schneeball- bzw. Pyramidensystem – betriebswirtschaftlich nahezu unmöglich und damit auf Kollaps ausgelegt war. Das Landgericht Berlin bekräftigte die Auffassung der Verbraucherzentrale und stellte mit Urteil vom 14. Juli 2004 unmissverständlich fest:
“Die angegriffene Tätigkeit des Beklagten ist eindeutig unlauter, weil es schon denklogisch ausgeschlossen ist, dass die beworbene geschäftliche Tätigkeit auf Dauer – was Ziel einer jeden geschäftlichen Tätigkeit sein sollte – funktionieren kann. Dies ist keine Frage der Darlegungs- und Beweislast, sondern des gesunden Menschenverstandes. Das Geschäftsmodell des Beklagten ist aus sich heraus nicht erklärbar.”
Für die Veranstalter der “Alternativen Kollektiven Wertschöpfung” scheint das Urteil jedoch kein Hinderungsgrund zu sein, mit dem offensichtlich Unmöglichen weiter zu werben. Die Verbraucherzentrale wird geradezu überschwemmt mit Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet zum Angebot der AKW.
Zwar wurden inzwischen die Werbeaussagen leicht verändert, das “Spiel” basiert jedoch auf dem gleichen Prinzip: Nach wie vor werden horrende Rabatte in Aussicht gestellt, die nicht realisierbar sind. Trotzdem fallen immer wieder Verbraucher auf solch dubiose Aktionen herein – wohl nach der Devise: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt …
Die Verbraucherzentrale wird nun ein Ordnungsgeldverfahren einleiten.
Sollte das Gericht einen Verstoß gegen das von der Verbraucherzentrale erstrittene Urteil vom 14. Juli des vergangenen Jahres feststellen, muss das “Unternehmen” mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 ¤ rechnen
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin e.V.


