Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann frei bestimmen, wer im Todesfall das Geld aus der Versicherung erhalten soll. Das ist dann die im Vertrag genannte, bezugsberechtigte Person. "Überlegt es sich der Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss jedoch noch einmal anders, kann das große Probleme mit sich bringen", gibt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken.
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