In Sportstudioverträgen findet man auch heute noch Regelungen, die den Freizeitsportlern verbieten, zum Training eigene Getränke mitzubringen. Vielmehr sollen die Sportler ausschließlich die häufig sehr teuren Fitmacher und sonstigen Getränke konsumieren, die das Studio zu Gastronomiepreisen anbietet. Die Absicht der Studiobetreiber ist offensichtlich, denn sie wollen vom erhöhten Getränkebedarf bei der sportlichen Betätigung der Kunden profitieren.
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