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Wieviel und welche Sicherheit verträgt der Sport? – – Für eine datenschutzverträgliche Fußball-WM -

I. Sport als Grenzüberschreitung


Amateursport zielt ursprünglich auf Leibesertüchtigung. Das größte Risiko für die Sicherheit – des Sportlers – besteht in einer möglichen Verletzung. Diesem Risiko kann mit Vorbereitung, Übung und Vorsicht vorgebeugt werden. Beim Profisport geht es um Siege, Rekorde und viel Geld. Ziel ist es nicht mehr, sich selbst zu besiegen, sondern den Gegner, als Einzelsportler, als Mannschaft als Nation. Dabei werden nicht nur die Grenzen körperlicher Leistungsfähigkeit überschritten, etwa durch Doping, oder die Grenzen wirtschaftlicher Vernunft, etwa bei manchen Gehältern für Profisportler. Es werden auch immer wieder die Grenzen des friedlichen Zusammenlebens verletzt. Ein außergewöhnlicher Beleg hierfür war der terroristische Anschlag auf die israelische Olympiamannschaft 1972 in München. Immer wieder kehrender Beleg hierfür sind die Alkohol- und Gewaltexzesse bei Fußballspielen z.B. durch sog. Kuttenfans, Hooligans, Ultras oder Hooltras (Borchers, WM 2006: Datenoperette oder Kampfplatz? www.heise.de 18.10.2005).

Es scheint so, als wollten die Veranstalter der Sportveranstaltungen es den Sportlern nachtun: Nicht nur die Leistungen werden immer weiter gesteigert. Auch die Sportevents selbst werden immer gezüchteter: mehr Zuschauer, spektakulärere Shows, höhere Einschaltquoten, mehr Werbung, größerer Profit. Es scheint fast, als gehöre zum besonderen Reiz des Profisports der besondere Kick, der von elektrisierten Menschenmassen oder gar von randalierenden Fans ausgeht. Sicher: Die olympische Idee ist die des friedlichen Kräftemessens, des kulturellen Austauschs und der Verständigung durch Wettbewerb. Richtig ist auch, dass der Kampf auf dem Spielfeld jedem Kampf auf Schlachtfeldern vorzuziehen ist. Doch bewegt sich der medial vermarktete Profisport auf einem engen Grat, auf dem Abstürze drohen. Dieser Absturz droht nicht nur durch Doping, betrügerische Absprachen, politische Instrumentalisierung, ruinöses Geschäftsgebaren. Die Fußball-Weltmeisterschaft (WM) 2006 läuft Gefahr, auch freiheitlich-rechtsstaatlich abzustürzen: Unter dem Vorwand, friedliche Wettkämpfe durchführen zu wollen, werden die Freiheiten der Menschen beschnitten und altehrwürdige rechtsstaatliche Verfahren demontiert. Überspitzt in den Worten von Johannes Stender vom Bündnis Aktiver Fußballfans (BAFF): Der offizielle WM-Slogan „Zu Gast bei Freunden“ drohe zu mutieren zu einem „Zu Gast wie im Knast“ (Krempl, Pauschalkriminalisierung bei der WM 2006 befürchtet, www.heise.de 31.05.2005).

II. Die Spielregeln des neuen Sports

Die Spielregeln beim Fußball sind seit Jahrzehnten unverändert. Dies gilt zumindest für den ersten Blick. Die gesellschaftlichen und die technischen Entwicklungen bringen aber immer wieder Änderungen, z.B. Kurskorrekturen bei den Doping-Regeln oder Liberalisierungen bei der Zulassung eingebürgerter Sportler. Der Fernsehbeweis hat im Fußball Einzug gehalten und droht die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters zu verdrängen. Der Fußball wird mit einem Chip ausgestattet, der nicht nur die Berechnung der Beschleunigung und der Geschwindigkeit des Balls ermöglicht, die auf riesigen Monitoren angezeigt werden, sondern der auch automatisch das Überqueren der Torlinie anzeigt (So ist z.B. ein erster Testlauf eines Kommunikationssystems zwischen Schieds- und Linienrichter misslungen, vgl. Missglückter Test, SZ 17.02.2006, 37). Bei manchen dieser Regeländerungen drängt sich der Eindruck auf, dass sie die spielerischen Grundregeln zerstören.

Auch unsere Gesellschaft kennt Regeln, zuvörderst die unserer Verfassung – unseres Grundgesetzes – mit den Grundrechten und den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien. Eines dieser ganz grundlegenden Prinzipien ist der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung oder – einfacher ausgedrückt – des Grundrechts auf Datenschutz. Diese Grundregeln stehen derzeit in der Kritik. Seit dem 11.09.2001 wird von Sicherheitspolitikern und -praktikern versucht, den Datenschutz zu stutzen. Unter dem Vorwand der Bekämpfung terroristischer Gefahren werden unsere bürgerlichen Freiheiten und vor allem unser Recht auf Privatheit zurückgedrängt. Nicht nur den Rechtsbrecher meinen die Sicherheitsfanatiker dabei überwachen zu müssen, sondern alle Menschen, weil von allen Menschen potenziell eine Gefahr ausgehen kann. Bei den Maßnahmen pauschaler, oft sogar heimlicher Überwachung geraten leicht unsere Freiheiten aus dem Blick, die eigentlich die Grundregeln unseres Zusammenlebens sein sollten.

Ein Anlass für diese Regelverletzungen ist die WM 2006 in Deutschland, die ein sicherheitspolitisches Feuerwerk ausgelöst hat. Unions-Politiker fordern den Einsatz der Bundeswehr auf dem Boden und in der Luft, damit ja nichts passiert, und wollen deshalb das Grundgesetz zu ändern (Zu Bindungen durch das GG vgl. BVerfG U.v. 15.02.2006, Az. 1 BvR 357/05; dazu in Bezug auf die Fußball-WM Blechschmidt/Fried, Keine Bundeswehr bei WM, SZ 17.02.2006, 6). Die NATO soll den Luftraum mit Awacs-Überwachungsmaschinen sichern. Zwei Phantom-Jets werden dauernd auf Abruf bereit gehalten, um in Minutenschnelle verdächtige Flugzeuge abfangen zu können. Ämter für Bevölkerungsschutz stellen vorsorglich für alle Spielorte Zusatzmedikamente für Tausende Menschen bereit. Mit Hubschraubern sollen Graffiti-Sprayer aus dem Fan-Umfeld aufgespürt werden. Für die Polizei gilt Urlaubssperre. Dies gilt auch für die Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz. Zwar gebe es keinen Hinweis auf einen Anschlag mit einer sog. schmutzigen Bombe, d.h. einem mit radioaktiv strahlendem Material bestückten Sprengsatz. Aber, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, man solle nach den Terroranschlägen des 11.09.2001 „nichts mehr für unmöglich halten“ (Esslinger, Süddeutsche Zeitung (SZ) 04./05.02.2006, 5). In Hamburg wird ein Parkhaus geräumt, damit das 20 Meter entfernte Hotel der britischen Mannschaft von dort aus nicht angegriffen werden kann. Für bestimmte als Gewalttäter angesehene Personen wird es Meldepflichten bei der örtlichen Polizei, Aufenthaltsverbote, Ortsverbote und Stadionverbote geben.

Es gibt zwei Bedrohungsszenarien: gewalttätige Ausschreitungen von möglicherweise betrunkenen Hooligans und terroristische Anschläge. Bedroht sind dabei beileibe nicht nur die Stadien. In mehr als 300 Städten sollen Großbildleinwände aufgestellt werden, vor denen sich ebenso große Menschenmengen wie in den Stadien drängen werden und ein mögliches Ziel für Gewalttäter sind. Weitere potenzielle Ziele sind die Mannschaften und die vielen VIPs, die „wichtigen Personen“, die sich anlässlich des Fußballs in die Nähe des „Normalvolkes“ begeben.

Neben der Prävention vor Ort – durch die Präsenz von Polizei und Ordnungskräften, durch Taschenkontrollen, Absperrungen und Ablaufregelungen – gibt es auch informationelle Sicherheitsmaßnahmen. Während den präventiven Vorortmaßnahmen zumeist nur situationsbedingte Einschränkungen für die Betroffenen zukommen, haben die informationellen Maßnahmen eine nachhaltigere und u.U. existenziellere Wirkung. Tatsächlich werden mit diesen Maßnahmen oft rechtsstaatliche Grundsätze verlassen: der Schutz informationeller Selbstbestimmung, politische und berufliche Grundrechte, die Unschuldsvermutung, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, der Gesetzesvorbehalt.

III. Bundesweite Sicherheitsstruktur

Im Landeskriminalamt Düsseldorf laufen für die Fußball-Weltmeisterschaft alle Informationen zusammen, die die Polizei europaweit über Hooligans, also über Gewalttäter bei Sportveranstaltungen hat. In der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) werden sämtliche Daten über Fanströme und Vorfälle gesammelt und ausgewertet. Ca. 10.000 Hooligans werden bei der ZIS geführt. Circa 7.000 Personen sind in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert. „Problemfans“ werden schon heute „bearbeitet“, z.B. durch polizeiliche Hausbesuche lange vor der WM. Öffnen die Betroffenen der Polizei nicht die Haustüre, wozu diese auch nicht verpflichtet sind, so besuchen die Beamten ihre „Problemfälle“ u.U. in Uniform am Arbeitsplatz. Aus Sicht des stellv. Leiters von ZIS, Andreas Morbach, wirkt dies „ungemein“. An Heimspieltagen werden „schwere Fälle“ dazu verpflichtet, sich u.U. mehrfach an dem Tag bei der heimischen Polizei zu melden (Ramelsberger, Willkommen bei Freunden, SZ 08.02.2006, 3).

Die bundesweite Koordinierung der Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Die Justiz plant gegen Hooligans mit Schnellverfahren, Ausweisungen und Geldstrafen vorzugehen. Ausländische Straftäter sollen sofort nach ihrer Festsetzung eine Sicherheitsleistung zwischen 150 und 1200 Euro hinterlegen müssen (Massenprüfung vor Fußball-WM, SZ 09.01.2006, 5).

Die Verantwortung für die vom Veranstalter vorzunehmenden Maßnahmen liegen beim Organisationskomitee der FIFA, das beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) angesiedelt ist (Deutscher Fußball-Bund e.V (DFB), FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 Organisationskomitee Deutschland, Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt/Main). Ca. 2.400 Personen werden in einem privaten Datenverbund des DFB geführt, weil gegen sie ein bundesweites Stadionverbot besteht.

Zur Abwehr möglicher Terror-Anschläge wird während der WM als Lagezentrum ein „Nationales Informations- und Kompetenzzentrum“ in Berlin eingerichtet werden, in dem neben dem BKA eine Sondereinheit von Antiterrorexperten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der Ämter für Verfassungsschutz (VS) tätig sein werden. Der Umstand, dass Gefahrenabwehr bisher eine ausschließliche Angelegenheit der Bundesländer ist, misshagt dem Bund. Zwar fungiert das Bundeskriminalamt (BKA) als Koordinierungsstelle zwischen den Ländern und mit dem Ausland. Nach dem BKA-Gesetz können die BKA-Beamten aber nur bei terroristischen Vereinigungen selbst ermitteln; ansonsten benötigen sie einen Ermittlungsauftrag durch den Generalbundesanwalt (GBA). Für die WM würde das BKA gerne eigenständig als Task Force agieren. Deshalb forderte der BKA-Präsident Jörg Ziercke im Hinblick auf die WM mehr Befugnisse für sein Amt: Es müsse möglich sein, Informationen aus dem Ausland zu überprüfen und selbst einfache Befragungen oder Observationen durchzuführen. Sein BKA müsse selbst die Möglichkeit haben, Gefährder in die zentrale Datei einzupflegen; bisher kann es Daten nur abfragen (Borchers, BKA-Präsident fordert erweiterte Befugnisse zur Fußball-WM, www.heise.de 16.01.2006).

Welche individuellen Konsequenzen die schon vorhandene Sicherheitsstruktur haben kann, zeigen drei Beispiele. So wurde einem Fußball-Fan des Clubs FC Hansa Rostock, der vom Flughafen Berlin-Schönefeld zu einem Freundschaftsspiel der deutschen Nationalmannschaft nach Irland fliegen wollte, die Ausreise aus Deutschland verweigert, weil er zuvor in eine Polizeikontrolle anlässlich von Ausschreitungen beim einem Bundesligaspiel in Dortmund geraten war, ohne dass ihm selbst irgend ein Vorwurf gemacht wurde. Einem anderen Fan wurde von seinem Reiseveranstalter eine Buchung zu einem Länderspiel in Island storniert, weil er auf einer DFB-Liste geführt wurde, ohne dass es hierfür einen konkreten Anlass gegeben hätte. Ein Fußballfan aus Süddeutschland wurde als Gewalttäter bei der Polizei gespeichert, nur weil er in eine Polizeikontrolle anlässlich von Ausschreitungen geraten war. Sein Vater erhielt mit ihm ohne ersichtlichen Grund ein bundesweites Stadionverbot. Selbst nach anwaltlicher Gegenwehr und der Zusage der Polizei, die Daten zu löschen, blieben die Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ weiter gespeichert (Monitor ARD 30.06.2005, dok. in DatenschutzNachrichten – DANA 3/2005, 17 f.).

IV. Beispiel Ticketing

Seit dem 01.02.2005 werden WM-Tickets verkauft. Dies sind nicht einfache Papierdokumente, mit denen das Bezahlen des Eintrittspreises nachgewiesen wird und die zum Stadion-Zutritt berechtigen. Sämtliche Tickets werden mit einem elektronischen Funk-Chip, mit sog. RFID-Technologie ausgestattet. Radio Frequency Identification (RFID) ermöglicht auf Entfernung berührungslos das Auslesen von auf einem Chip gespeicherten Daten.

Der Erwerb der Tickets setzt voraus, dass der Bewerber eine Vielzahl persönlicher Daten offenbart: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Fax, E-Mail, Kontonummer und Angaben zum Personalausweis oder Pass einschließlich der Ordnungsnummer. Diese Daten werden beim DFB zentral gesammelt und gespeichert. Sie werden abgeglichen mit dessen Stadionverbotsdateien. Im Zweifelsfall werden sie offensichtlich weitergegeben an die Sicherheitsbehörden. Dort findet dann wohl eine weitere Abklärung statt, v.a. ein Abgleich mit den Eintragungen in der Datei „Gewalttäter Sport“. Wer bei diesen Abgleichen durchfällt, erhält kein Ticket zugewiesen, ohne dass er eine Vorstellung hätte, weshalb.

An den Eingängen der Stadien können die Tickets mit Hilfe des RFID-Chips einem Datensatz in einer beim DFB geführten Bestellerdatei zugeordnet werden, die Auskunft über Name, Adresse und Personalausweisnummer gibt. Führt der Fan einen Ausweis mit, so kann durch Ausweiskontrolle und eine Datenbankanfrage seine Berechtigung zum Ticketbesitz festgestellt werden. Technisch wäre darüber hinaus realisierbar, die Fans über den Funkchip an jedem anderen Ort, inner- wie außerhalb der Stadien, mit Lesegeräten zu orten und elektronisch zu identifizieren. Die Personalisierung der Tickets ermöglicht es, auch im Nachhinein im Fall von Vorkommnissen eine konkrete Zuordnung zu einem Sitzplatz oder einem bestimmten Stationblock vorzunehmen und evtl. aufgenommene Videobilder präzise einer Person zuzuordnen.

An Sicherheit bringt diese aufwändige Aktion dennoch fast nichts: An den Nadelöhren der Stadioneingänge lässt sich eine Ausweiskontrolle nicht vornehmen, so dass Gewalttäter unerkannt mit fremden Tickets in die Stadien kommen können. Auch Stichproben im Stadion werden allenfalls Unmut bei den Betroffenen schüren, aber kaum die Sicherheit fördern. Ein Sicherheitsgewinn jenseits der Stadien kann ohnehin nicht erreicht werden. Im Ergebnis erfolgt eine gewaltige Datenerfassung argloser Zuschauer und deren elektronische Überwachung. Dass die gesammelten Daten – nicht nur der Ticketempfänger, sondern aller Bewerber – für Werbezwecke genutzt werden und an Sponsoren weitergegeben werden, ist ein „nützlicher“ Nebeneffekt. Zugleich wird eine Überwachungsinfrastruktur in den Stadien aufgebaut, die später bei anderen Veranstaltungen eingesetzt werden wird. Dass das praktizierte Verfahren rechtswidrig ist, z.B. wegen eines Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz, stört weder Veranstalter noch die Behörden (Weichert, Die Fußball-WM als Überwachungs-Großprojekt, http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/wmticket.htm). Verstöße gegen den Verbraucherschutz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Ticketbestellung wurden erst nach einer rechtlichen Abmahnung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen abgestellt (Verbraucherzentrale Bundesverband – vzbv, WM-Tickets vs. Datenschutz 0:1, www.heise.de 18.02.2005).

V. Beispiel Akkreditierung

Existenziellere Konsequenzen als das Ticketing kann für die Betroffenen das Akkreditierungsverfahren haben. Ca. 250.000 Personen, die beruflich mit der WM zu tun haben und zu besonderen Sicherheitsbereichen Zugang erhalten sollen, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterwerfen. Auf Basis einer Einwilligungserklärung werden sie von Polizei und Geheimdiensten durch einen Abgleich in Sicherheitsdateien bzgl. ihrer Vorgeschichte auf Sicherheitsrisiken abgeprüft. Um auch ausländische Personen ausreichend zu erfassen, soll selbst der für das Ausland zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) mit einbezogen werden, ohne dass dies aus der abverlangten Einwilligungserklärung eindeutig erkennbar wäre. Betroffen sind von diesem Verfahren Journalisten, Servicebedienstete, Handwerker, Volunteers, Reinigungskräfte, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen… Selbst Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdiensten werden überprüft, ebenso wie Transporteure, die Waren in die Nähe der Stadien oder der Mannschaftsquartiere bringen. Alle Transporte müssen 48 Stunden vorher beim örtlichen Lagezentrum angemeldet werden und sind dann in einer Datenbank erfasst.

Beantragt der Betroffene nicht selbst die Akkreditierung, dann stellen die Arbeitgeber durch Ausfüllen eines Internet-Formulars den Antrag, zu dem die betroffenen Sicherheitsbehörden ein Votum abgeben. Diese Voten werden vom BKA zusammengefasst und als positive oder negative Empfehlung an den DFB weitergegeben. Der DFB trifft die Letztentscheidung und unterrichtet hierüber den Arbeitgeber. Ein ähnliches Verfahren wurde probeweise schon beim Confederation Cup im Jahr 2005 mit ca. 28.000 Betroffenen durchgeführt. Knapp 2%, also ca. 550 Personen, wurden damals auf Grund der rein polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung abgelehnt. Bei der Endrundenauslosung Dezember 2005 wurden knapp 7.000 Personen polizeilich überprüft; bei knapp 50 bestanden Sicherheitsbedenken; bei ca. 20 erfolgte wegen Datenfehlern eine Ablehnung.

Das Akkreditierungsverfahren verstößt in vielerlei Hinsicht gegen den Datenschutz. Die gesetzlichen Vorschriften zur Sicherheitsüberprüfung, bei denen zusätzlich zur Zustimmung der Betroffenen Verfahrenssicherungen vorgesehen sind, erlauben derartige Datenabgleiche anlässlich von Großveranstaltungen nicht. Die Einwilligung der Betroffenen genügt nicht, ihr fehlt die Freiwilligkeit. Dies gilt insbesondere bei Abhängigkeiten, wie das in Arbeitsverhältnissen der Fall ist. Ein Arbeitnehmer, der vor der Alternative steht, seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder einer Datei-Durchleuchtung zuzustimmen, willigt nicht freiwillig ein. Zudem stellt sich die Frage, was eine Einwilligung wert ist, die nicht vom Betroffenen, sondern vom Arbeitgeber per Mausclick im Internet übermittelt wird, ohne dass die Authentizität der Einwilligung sichergestellt ist.

Selbst Journalisten, die bei der WM ihren Beruf ausüben, bekommen nur Zutritt, wenn sie das Okay von Polizei und Verfassungsschutz erhalten. Werden die Sicherheitsbehörden die Akkreditierungsempfehlung schon dann verweigern, wenn ein Journalist im Nahen Osten tätig war und bei Islamisten recherchierte, oder wenn deren Büro wegen des Erhalts von Dienstgeheimnissen durchsucht worden ist? Auch anderen drohen faktische Tätigkeits- oder gar Berufsverbote: Die Teilnahme an einer Demonstration, politische Propagandatätigkeit, die vermutete Mitgliedschaft in einer Organisation oder sonstige völlig legale, durch Grundrechte geschützte Aktivitäten können dazu führen, dass man abgelehnt wird. Zur Ablehnung genügen ungesicherte Verdachtsdaten von Geheimdiensten oder Polizei oder Informationen über eingestellte Ermittlungsverfahren. Das Akkreditierungsverfahren zielt nicht nur darauf ab, konkrete Gefahren abzuwehren, sondern auch Menschen auszuschließen, die dem „Ansehen der Veranstaltung“ – weshalb auch immer – schaden könnten. Die Betroffenen haben keine Ahnung, welche Daten über sie bei Polizei und Geheimdiensten gespeichert sind. Sie erfahren auch nicht, aus welchen Gründen evtl. die Akkreditierung abgelehnt wurde. Ein derartiges Verfahren ist unverhältnismäßig (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD), PM v. 09.12.2005, http://wwwdatenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051209-fussball.htm, ausführlich http://www.datenschutzzentrum/de/material/themen/divers/fussball.htm).

Die Daten im Akkreditierungssystem werden spätestens Ende September 2006 vom DFB gelöscht. Dies gilt nicht für solche Daten, die inzwischen an dritte Stellen weitergegeben wurden oder die, z.B. bei Polizei und Geheimdiensten, anlässlich des Verfahrens bei anderen Stellen als dem DFB angefallen sind.

VI. Weiter Überwachungsmaßnahmen

Der Sicherheitsplan der Bundesregierung zur Fußball-WM sieht weitere Kontrollinstrumente vor. So sollen in den Stadien und in den Innenstädten Spezialkamerasysteme zum Einsatz kommen, mit denen die biometrischen Gesichtsmerkmale der anwesenden Personen erfasst werden. Die aufgenommenen Videosequenzen sollen in Echtzeit mit existierenden Bild-Datenbanken abgeglichen werden, in denen die Gesichter von Hooligans und anderen Gewalttätern gespeichert sind. Erkennt die Software verdächtige Personen, so sollen die Sicherheitskräfte vor Ort alarmiert werden (Biometrische Überwachung bei der WM 2006, www.heise.de 25.05.2005). Unabhängig von dieser High-Tech-Methode wird außerhalb der Stadien mit der Begründung „WM“ die Videoüberwachung ausgebaut, so z.B. in Hamburg auf der Reeperbahn (Schleswig-Holstein Zeitung 16.02.2006, SH 1).

In den Stadien wird eine flächendeckende Videoüberwachung aufgebaut. So sind z.B. in der Schalke-Arena in Gelsenkirchen 96 Kameras installiert, deren Bilder in einer Leitzentrale zusammenlaufen. Eine Speicherung der Bilder ist ebenso möglich wie das Dirigieren der ca. 1200 Sicherheitsleute im Stadion auf Grund der Bilder. Die hoch auflösenden Kameras können so gezoomt werden, dass gestochen scharfe Einzelgesichtsbilder entstehen.

Anlässlich der Fußball-WM wird die Polizei mit mobilen optischen Fingerabdrucksystemen ausgestattet, die einen Abgleich mit Daten des zentralen Automatisierten Fingerabdruckidentifikations-Systems (AFIS) beim BKA ermöglicht („Fast Identification“). Der Polizeipräsident von Hessen, Norbert Nedela, meinte anlässlich des 9. Europäischen Polizeikongresses, unter dem Eindruck der Fußball-WM habe man das Hessische Geetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geändert, um mit Videoüberwachung, Telekommunikationsüberwachungen und Rasterfahndungen arbeiten zu können (Newsletter Netzwerk Sicherheit 15.02.2006).

VII. Schlussfolgerungen

Was bei der Fußball-WM passiert, ist international nichts Einzigartiges. Seit Jahren schon findet ein vergleichbares Theater in den USA beim dortigen sportlichen Highlight, dem Super-Bowl, dem Football-Endspiel, statt. Auch dort stehen Kampfjets bereit, Awacs kreisen um den Veranstaltungsort. Die Nummernschilder einreisender Autofahrer werden eingescannt und überprüft. Detektoren suchen nach konventionellen und schmutzigen Bomben. Lastkraftwagen und parkende Autos werden mit tragbaren Röntgensystemen durchleuchtet. Alle Stadionbesucher werden einem genauen Sicherheitscheck unterworfen. Hunderte von hoch auflösenden Überwachungskameras sind im Einsatz, umso mehr, je näher man dem Stadion kommt. Ergänzend gibt Satellitenüberwachung den „Überblick“. Schon 2001 wurde ein Gesichtserkennungs-Massentest aller 70.000 Besucher durchgeführt. 2006 wurden erstmals mit den Überwachungskameras dreidimensionale Hologramme erzeugt (Rötzer, Wir sehen alles, www.heise.de 04.02.2006).

Alle Kritik der Datenschützer an den teilweise überzogenen und rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen, z.B. durch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Entschließung vom 10./11.03.2005, http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20050311-dsbk-wm.htm; Pressemitteilung v. 28.10.2005, http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051028-dsbk.htm), verhallte ohne greifbare Reaktion. Der Fußball setzt das geltende Recht außer Kraft. Diese Verletzungen von Verfassung und Gesetzen lassen sich nicht damit rechtfertigen, dass es sich bei der WM um ein einzigartiges Ereignis handelt. Vergleichbares findet immer wieder statt, sei es der Besuch eines US-Präsidenten oder eines Papstes, eine andere Sport-Großveranstaltung oder ein internationaler Kirchentag. Schnell wird der Ausnahmefall zur Regel. Auf der Strecke bleiben nicht nur der Datenschutz und die Grundrechte, sondern auch geordnete rechtsstaatliche Verfahren. Sämtliche Prozeduren bei der WM wurden nicht vom Parlament festgelegt, sondern in Hinterzimmern gemeinsam von Ministerialverwaltungen und Organisatoren. Sicherlich gibt es viele Gründe, die WM als ein Ereignis anzusehen, das auch im öffentlichen Interesse liegt. Das ändert aber nichts daran, dass es sich zuvörderst um eine Privatveranstaltung der FIFA bzw. des DFB handelt.

Zweifellos müssen anlässlich eines Großereignisses wie der WM besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Bei diesen dürfen aber unsere bewährten rechtsstaatlichen Garantien nicht über Bord geworden werden. Von Polizeiseite, z.B. vom Münchner Polizeipräsident Schmidbauer, wird dies abfällig kommentiert: „Leider geht unsere Rechtsprechung von lauter freiheitsliebenden Gutmenschen aus“ (Interview mit Wimmer, „Hooligangs werden aussortiert“, SZ 29.12.2006, 30). Dies ist falsch. Jede Rechtsordnung geht davon aus, dass Regelverletzungen von Menschen erfolgen, selbst schwere Verbrechen, und sieht hierzu rechtsstaatliche Reaktionen vor. Bei der WM gehen Regelverletzungen bisher von den Organisatoren und den Behörden aus.

Aus der Geschichte wissen wir, dass zwischen Freiheitlichkeit und Sport nie eine unverbrüchliche Verbindung bestand. Dies lehren uns die Gladiatorenkämpfe im antiken Rom, die Instrumentalisierung der Olympiade 1936 durch die deutschen Nationalsozialisten oder in jüngerer Vergangenheit der ideologische Kampf der DDR gegen die Bundesrepublik in den Sportarenen. Dies muss aber nicht so sein. Nicht nur perfekte und fröhliche, sondern auch rechtsstaatliche korrekte WM-Spiele wären dem Gastgeberland Deutschland angemessen. Den Teilnehmern, Zuschauern und Mitarbeitern ist beides zu gewährleisten: ihre Sicherheit und ihre Freiheit.

Von Martina Grau/uldsh, 6. April 2006; Quelle: uldsh/Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
Kategorie: Datenschutz, Freizeitaktivitäten
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