Mit dem Internetboom eröffnet sich für Konsumenten eine neue, virtuelle Einkaufswelt. Das Angebot an Waren und Dienstleistungen ist riesig. Doch besonders in der Weihnachtszeit ist der einfache und schnelle Kauf per Mausklick gefragt.
Wer will denn nicht in aller Ruhe die Geschenke für die Liebsten bequem von zuhause aus bestellen und damit dem Trubel in den überfüllten Shopping-Zentren entgehen? Aber neben tollen Angeboten warten im World Wide Web auch findige Geschäftemacher auf den unerfahrenen Verbraucher.
2.200 Anfragen zum Thema Online-Shopping
Jährlich wenden sich 2.200 Konsumenten zum Thema Online-Shopping an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ), das seit 1999 beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) angesiedelt ist. Neben zahlreichen Anfragen vor dem Kauf gibt es immer mehr Beschwerden über unseriöse Geschäftspraktiken von Onlinehändlern. „Die Beschwerde-Hitliste führen Probleme mit Lieferverzug und mit der Durchsetzung der Gewährleistung an“, informiert Georg Mentschl, Leiter des EVZ. Waren müssen – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen geliefert werden, doch bei manchen Onlinehändlern warten Konsumenten oft wochenlang auf ihre Lieferung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bestellt seine Weihnachtsgeschenke am besten rechtzeitig. Und: „Wer in der virtuellen Warenwelt auf Schnäppchenjagd geht, sollte bei Preisvergleichen auf alle Fälle Zusatzkosten wie Versandgebühren oder Aufschläge auf Kreditkartenzahlungen berücksichtigen. Denn so manch billiges Angebot erweist sich dann als teure Angelegenheit“, weiß Franz Floss, VKI-Geschäftsführer für die Bereiche Untersuchungen und Publikationen.
Negativer Spitzenreiter
Die meisten Probleme gibt es beim Warenkauf mit der Nichtlieferung von bestellten Artikeln. Negativer Spitzenreiter ist derzeit ein österreichischer Elektronikanbieter – noch nie gab es so viele Probleme mit einem einzelnen Unternehmen in Zusammenhang mit Kaufpreisrückforderungen. Mentschl erklärt den Ablauf, der immer derselbe ist: „Per Vorauskasse bezahlte Ware wird wochenlang nicht geliefert. Wenn die Kunden dann die Bestellung stornieren, warten sie oft ebenso lange auf die Rückzahlung des Kaufpreises bzw. bekommen diesen erst nach unserer Intervention zurück.“ Nicht nur heimische Konsumenten sind über den Onlinehändler verärgert, Beschwerden gibt es mittlerweile auch von Verbrauchern aus Schweden, Finnland, Deutschland und Luxemburg.
Wer sich also Ärger ersparen möchte, überprüft vor dem Kauf, ob er es mit einem seriösen Anbieter zu tun hat. Zwar gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, aber zumindest im EU-Raum müssen Onlinehändler bestimmte gesetzliche Regelungen erfüllen. Wer außerhalb der EU shoppt, sollte diese Bestimmungen als Mindeststandards für alle Anbieter anwenden.
Gesetzliche Mindeststandards laut Fernabsatzgesetz (es gibt jedoch Ausnahmen)
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Kontaktdaten (zumindest Firmenname und Anschrift)
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Die Beschreibung der wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung
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Den Preis inklusive aller Steuern, Gebühren und Lieferkosten
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Die ausführliche Belehrung über das Rücktrittsrecht
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Die Einzelheiten zur Zahlung und zur Lieferung
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Die Gültigkeitsdauer des Preises oder des Angebotes
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Die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung beinhaltet
Mit Ausnahme der letzten beiden Punkte muss der Anbieter bei Vertragsabschluss obige Punkte nochmals schriftlich (oder auf dauerhaftem Datenträger) bestätigen und zusätzliche Informationen über das Rücktrittsrecht, die Garantie und allfällige Kündigungsmöglichkeiten liefern.
„Das Führen eines Gütezeichens ist leider kein eindeutiger Hinweis auf Seriosität, weil es derzeit eine Vielzahl davon gibt, die von verschiedenen Organisationen vergeben werden. Einen hohen Standard hat aber auf jeden Fall das europäische E-Commerce-Gütezeichen EURO LABEL“, berichtet Floss.
Rechte bei Online-Bestellungen
Auch wenn es viele Onlinehändler gerne „vergessen“: Ebenso wie in der realen Shoppingwelt gibt es auch in der virtuellen Geschäftswelt Spielregeln, die Konsumenten schützen und an die sich Anbieter halten müssen:
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Rücktrittsrecht: Wurde der Konsument korrekt informiert, gilt eine Rücktrittsfrist von sieben Tagen (Samstag zählt nicht als Werktag). Falls nicht, sind es drei Monate. Die Frist beginnt bei Waren mit deren Lieferung, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Allerdings: Das Fernabsatzgesetz ist äußerst löchrig, das Rücktrittsrecht kommt in vielen Fällen gar nicht zum Einsatz.
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Lieferfrist: Wurde keine besondere Lieferfrist vereinbart, dann muss der Onlinehändler seine Leistung binnen 30 Tagen erbringen. Tut er dies nicht, so ist ein bereits geschlossener Vertrag hinfällig. Die Kosten für die Rücksendung von Waren muss der Anbieter tragen, außer es wurde anders vereinbart.
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Gewährleistung: Neben dem Problem mit nichtgelieferter Ware stellen Probleme mit Händlern, die die gesetzliche Gewährleistung nicht einhalten, den größten Brocken bei Beschwerden an das EVZ dar. Grundsätzlich gelten beim Onlineshopping die gleichen Gewährleistungsansprüche wie beim Kauf im Fachhandel (bei beweglichen Sachen zwei Jahre in der Regel ab Erhalt der Ware). Als problematisch erweist sich beim Einkauf in der virtuellen Warenwelt die Tatsache, dass der Vertragspartner nicht einen Mausklick, sondern in Wirklichkeit oft mehrere tausend Kilometer entfernt sitzt. „Das macht die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche für Konsumenten manchmal sehr schwierig“, erklärt Mentschl.
Onlinehändler im „Konsument“-Test
Das Testmagazin „Konsument“ hat zuletzt Internet-Apotheken und Anbieter von Musikdownloads getestet und dabei folgendes festgestellt:
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Der Medikamentenkauf in virtuellen Apotheken ist nicht automatisch günstiger. Vor allem bei kleinen Einzelpackungen rechnet sich der Online-Kauf kaum. Versandgebühren und Aufschläge auf Kreditkartenzahlungen können den Kaufpreis verdoppeln. Zwar kamen im „Konsument“-Test alle Produkte auch wirklich an, trotzdem rät Floss: „Vorauskasse am besten generell vermeiden. Möglicherweise trifft die bereits bezahlte Ware nie oder nicht in der richtigen Form ein“. Die Lieferdauer ist höchst unterschiedlich und reichte im Test von zwei bis zu siebzehn Tagen.
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Wer Musik aus dem Web herunterlädt, muss sich bei kostenpflichtigen Anbietern vorher registrieren und sich mit komplizierten Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Die Bezahlung ist meist nur mit Kreditkarte möglich. Grundsätzlich erweist sich das Suchen und Finden vom aktuellen Lieblingssong als schwierig. Wer ein Lied runterlädt und zahlt, es aber nicht abspielen kann, hat meist Pech. Nur vier von neun Anbietern erfüllen die Gewährleistungspflicht und bieten einen weiteren, kostenlosen Re-Download an.
10 Goldene Regeln für den Online-Einkauf
Wer in der virtuellen Shoppingwelt auf Schnäppchentour unterwegs ist, sollte folgende Punkte beachten:
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Skepsis bei unglaublichen Versprechen. Auch im Internet hat niemand was zu verschenken.
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Informieren Sie sich über den Verkäufer. Je mehr Sie über Ihr „Gegenüber“ wissen, umso besser.
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Schauen Sie genau, was Sie kaufen. Prüfen Sie die Waren anhand von Abbildungen, Inhaltslisten, Maßangaben oder anderen Angaben, die der Verkäufer liefert.
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Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein seriöser Verkäufer formuliert die AGB verständlich und „versteckt“ sie nicht auf der Homepage.
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Vorsicht bei Vorauskasse. Bei Vorauszahlung besteht immer die Gefahr, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Konsument seinem Geld oder der Ware nachlaufen muss.
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Beachten Sie die Zusatzspesen. Der Endpreis sollte deutlich angegeben sein. Auf mögliche Mehrkosten, etwa durch Wechselkursgebühren (bei Nicht-Euro-Ländern), Steuern, Versandkosten, Zoll,… achten.
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Vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Bei Onlinebestellungen haben Sie in vielen Fällen ein Rücktrittsrecht (innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises).
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Klären Sie vorab die Kosten für die Rücksendung. Portogebühren in Nicht-EU-Länder können teuer ausfallen. Daher vorm Kauf klären, wer im Fall einer Rücksendung der Ware die Versandkosten trägt und wie hoch diese sind.
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Unterlagen ausdrucken und aufheben. Drucken Sie alle Angaben rund um den Bestellvorgang aus und legen Sie diese ab. Im Streitfall haben Sie damit die besseren Karten.
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Richtig reklamieren. Bei Ungereimtheiten setzen Sie sich am besten sofort mit dem Vertragspartner in Verbindung.


