Wem ist das nicht schon passiert: Man kauft eine Soundkarte oder ein CD-ROM-Laufwerk. Doch zuhause “läuft” das gerät im eigenen Rechner nicht. In der Regel ist dies ein Mangel, so das Landgericht Stuttgart (AZB 5 KfH 0 70/97 vom 13. Februar 1998) Um von vornherein Ärger auszuschließen empfiehlt es sich, beim Kauf ein mehrtägiges Umtauschrecht schriftlich bestätigen zu lassen.


