Seit dem Sommer letzten Jahres schwelt der Ärger um ungewollte kostenpflichtige Mitgliedschaften in der avanio-Community, die den Verbrauchern durch die Nutzung von Einwählprogrammen ins Internet, wie etwa dem SmartSurfer von web.de, untergeschoben wurden. Die Ursache der Berechnung von monatlichen Mitgliedsbeiträgen (4,50 € netto), geltend gemacht von der Firma Callando auf der Telekom-Rechnung, konnten sich viele Verbraucher nicht erklären. Vollends verwirrt waren sie, wenn sich dann bei Einwendungen gegen die Mitgliedschaft und Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge auch noch die Firma NEXNET mit Mahnungen und Inkasso-Forderungen einschaltete.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte bereits im Oktober 2005 den Verbrauchern geraten, sich gegen eine solchermaßen zustande gekommene unfreiwillige Mitgliedschaft in der avanio.NET Community zur Wehr zu setzen. Jetzt bestätigte das Amtsgericht Dresden mit Urteil vom 09.08.2006 (Az. 113 C 0683/06, noch nicht rechtskräftig) die Auffassung der Verbraucherschützer. Dem klagenden Verbraucher ging es zwar „nur“ um die Rückzahlung der ihm entstandenen Anwaltskosten im Streit mit der Firma avanio GmbH & Co. KG in Dresden. Das Amtsgericht Dresden begründete die Berechtigung dieser Forderung jedoch ausführlich auch mit der erfolgten und berechtigten Anfechtung des Zustandekommens der Mitgliedschaft.
„Dieses Urteil sollte alle Verbraucher, die sich noch immer mit avanio, Callando und ggf. NEXNET wegen der ungewollten Clubmitgliedschaft durch den SmartSurfer oder andere Einwählprogramme herumschlagen, ermutigen, sich weiterhin zur Wehr zu setzen, die unfreiwillige Mitgliedschaft nach § 119 BGB anzufechten und ihr Geld zurückzufordern“, meint Evelin Voß, Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer hierzu Rat und Hilfe benötigt, findet sie in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Die nächstgelegene Beratungsstelle findet man unter www.verbraucherzentrale.de.



Die Geschichte ist gar nicht unendlich. Sie endet wohl ziemlich bald. Das Amtsgericht Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Verantwortlichen vorläufig eingestellt. Wenn sie 50.000 Euro an die Staatskasse zahlen, klappt die Justiz die Akten endgültig zu. Hier steht mehr: http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Avanio-Abzocke/1840429/1840429/
Grüße,
Christoph Herrmann
Stiftung Warentest
Online-Redaktion