Lohnt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Für Reisen außerhalb Deutschlands ist immer der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Die gesetzliche Krankenversicherung ersetzt bei einer notwendigen Behandlung im Ausland entweder nur einen Teil der Kosten, oder leistet gar keine Erstattung. Um das beste Angebot zu finden, ist es von Vorteil, mehrere Anbieter zu vergleichen und einen Blick auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu werfen.

Die europäische Krankenversicherungskarte

Durch ein Sozialabkommen innerhalb der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern ist geregelt, dass die gesetzliche Krankenversicherung diejenigen Aufwendungen erstattet, die dem gesetzlichen Standard des Gastlandes entsprechen. Die Versicherten können die Internationale Krankenversicherungskarte (EHIC) einsetzen. Versichert ist nur die Behandlung durch einen im Gastland zugelassenen Arzt unter Berücksichtigung der dort geltenden Eigenanteile.

Viele Ärzte weigern sich, die EHIC anzuerkennen und stellen eine Privatrechnung aus. In diesen Fällen erstattet die Krankenkasse nach der Heimreise die Kosten analog dem Versicherungsschutz im Reiseland. Von diesem Erstattungsbetrag zieht die Krankenversicherung in der Regel noch eine Verwaltungskostenpauschale ab.

Oft gibt es Probleme, weil der Versicherte seine EHIC nicht mit sich führt. Mit Ländern wie Tunesien oder der Türkei besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen, aber dort ist zusätzlich die Ausstellung eines Auslandskrankenscheines erforderlich. Bei einem Aufenthalt in allen übrigen Ländern besteht für gesetzlich Versicherte überhaupt kein Versicherungsschutz.

Der Rücktransport aus dem Urlaubsland ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Nicht selten betragen die Kosten für einen solchen Transport auf dem Luftweg mehrere Zehntausend Euro.

Versicherungsschutz durch Kreditkartenunternehmen und Autoclubs

Manche Kreditkartenverträge enthalten bereits einen Krankenversicherungsschutz im Ausland. Er zählt auch zum Leistungskatalog von Autoclubs. In diesem Fall sollte man den genauen Umfang des Versicherungsschutzes prüfen, um festzustellen, ob eine darüber hinaus gehende Absicherung notwendig ist.

Bei Kreditkartenverträgen ist der Schutz durch die Versicherung häufig vom Einsatz der Kreditkarte bei Bezahlung der Reise abhängig. Darüber hinaus ist manchmal auch nur der Kreditkartenbesitzer abgesichert, nicht aber dessen mitreisende Familie.

Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung?

In den meisten Fällen erhält ein Patient im Ausland eine privatärztliche Rechnung, so dass er nach der Rückkehr höchstens eine geringe Erstattung von seiner gesetzlichen Krankenversicherung erwarten kann. Nach einem Aufenthalt in einem Land, mit dem kein Sozialabkommen besteht, gibt es grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen.

Jede Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen 24/7-Notfallservice. Dieser ist für die Versicherten die erste Anlaufstelle bei der Suche nach einem Arzt oder einem Krankenhaus. Auch die Beschaffung von Arzneimitteln, die Vermittlung eines Dolmetschers oder die Benachrichtigung von Angehörigen gehören zum Leistungsangebot. Im Idealfall rechnet die Versicherung direkt mit dem Krankenhaus oder den behandelnden Ärzten ab oder garantiert die Kostenübernahme.

Oft ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung auch für privat Versicherten sinnvoll, da ansonsten möglicherweise nicht alle entstehenden Kosten abgedeckt sind. Die Aufwendungen für einen Rücktransport übernehmen die wenigsten privaten Krankenversicherungen. Unter Umständen gefährdet die Inanspruchnahme der privaten Krankenversicherung im Ausland auch eine mögliche Beitragsrückerstattung, falls darüber hinaus keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die Versicherung ist für eine einzelne Reise abschließbar oder als Jahresschutz. Der Jahresschutz verlängert sich automatisch jeweils für ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung kann online auch noch unmittelbar vor Reisebeginn erfolgen. In diesem Falle sollte man darauf achten, für den fälligen Beitrag eine Lastschrift zu erteilen oder diesen sofort zu überweisen.

Auf was sollte man beim Abschluss achten?

Reiseversicherungspakete

Gerne bieten Reisebüros oder Versicherungsgesellschaften zusammen mit der Buchung einer Reise so genannte Versicherungspakete an. Diese Kombinationen sind nicht auf die Bedürfnisse des einzelnen Kunden zurechtgeschnitten und enthalten oft Bausteine, deren Nutzen für viele Menschen zweifelhaft ist. Die enthaltene Reisekrankenversicherung ist zwar grundsätzlich sinnvoll, kann aber je nach Anbieter wichtige Leistungen einschränken oder ausschließen, ohne dass der Kunde dies auf Anhieb erkennt. Auf jeden Fall besteht für ihn nicht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell zu erweitern.

Dauer des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutz besteht bei Auslandsreisen je nach Anbieter für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen. Die Anzahl der Reisen pro Jahr spielt keine Rolle, da die Zeiträume nicht zusammengerechnet werden. Für längere Reisen oder einem Auslandsjahr ist der Abschluss einer separaten Police erforderlich. Die Höhe der Kosten einer solchen Langzeit-Reisekrankenversicherung richtet sich nach der Reisedauer, dem Reiseziel und dem Alter des Versicherungsnehmers.

Für Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung gibt es spezielle Tarife. Sie bieten beispielsweise für Studenten, Au-pairs und Teilnehmer von Work & Travel-Programmen günstige Policen mit einem geringeren Leistungsangebot. Oft ist für den Abschluss ein Höchstalter festgelegt. Bei Abschluss eines solchen Tarif ssollte darauf geachtet werden, dass auch während Besuchen in der Heimat ein Versicherungsschutz besteht.

Bei der Suche nach der passenden Police sollte die Nachleistungsfrist berücksichtigt werden. Wenn der Versicherte noch nicht transportfähig, aber der Zeitraum für den vereinbarten Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist, erstatten einige Anbieter auch die nach Ablauf des Versicherungszeitraums entstandenen Kosten. Sinnvoll ist darüber hinaus eine Option für die Verlängerung des Versicherungsschutzes, wenn die Police nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und der Aufenthalt im Ausland aus unvorhergesehen Gründen verlängert werden muss.

Familientarife

Die meisten Versicherer bieten auch Familientarife an. Um dem heute geltenden Familienbegriff gerecht zu werden, haben die Anbieter in ihren Policen festgelegt, wer als Mitglied anzusehen ist. Dies können eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten oder deren Kinder, oder weitere Personen im gemeinsamen Haushalt sein.

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist sinnvoll. Die Berücksichtigung von Kindern ist in den Tarifen unterschiedlich geregelt. Manche Tarife berücksichtigen volljährige Kinder im Haushalt bis zu einem Alter von 25 Jahren. Vorteilhaft ist eine Police, die bei Krankenhausaufenthalt eines Kindes die Kosten für ein zusätzliches Bett für einen Elternteil erstattet. Alternativ zahlen manche Anbieter ein Krankenhaustagegeld.

Leistungsumfang

Der Leistungskatalog sollte alle wichtigen medizinischen Leistungen einschließen. Dies betrifft die Behandlung psychischer Erkrankungen, Zahnbehandlung bei Schmerzen, die Bereitstellung eines provisorischen Zahnersatzes und die Behandlung von Komplikationen während einer Schwangerschaft.

Auch die Kosten für Hilfsmittel in einfacher Ausführung und für Medikamente sind in der Regel abgedeckt. Wünschenswert ist für sportlich aktive Reisende die Berücksichtigung von Verletzungen als Folge von Unfällen bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport.

Bei einer Reihe Leistungen sind die Bedingungen für eine Erstattung durch die Anbieter unterschiedlich geregelt. In den Policen können für manche Behandlungen und Aufwendungen Wartezeiten oder Höchstbeträge festlegt sein. Beispielsweise werden die Kosten für einen Rücktransport nur bis zu einem Höchstbetrag übernommen oder er muss als separater Baustein abgesichert werden.

Auch bei der Berücksichtigung der Kosten für Überführungen im Todesfall legen die Anbieter oft Obergrenzen fest. Die Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Geburt ist ebenfalls unterschiedlich geregelt. Nicht zum Versicherungsumfang gehören Kuren und Rehamaßnahmen sowie Vorsorgeuntersuchungen.

Bei teureren Behandlungen sollte man sich, falls möglich, die Kostenübernahme durch die Versicherung vorab bestätigen lassen.

Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen

Die Berücksichtigung von Vorerkrankungen ist durch die Anbieter unterschiedlich geregelt. In der Regel schließen die Klauseln die Behandlung von Erkrankungen aus, wenn die Notwendigkeit bereits vor Antritt der Reise durch einen Arzt festgestellt wurde.

Viele Tarife enthalten Klauseln bei chronischer Erkrankung. In diesem Fall sollte sichergestellt werden, dass die Versicherung bei einer Verschlimmerung der Symptome die notwendigen Behandlungskosten übernimmt. In der Regel ist es hilfreich, vor Reiseantritt vom Arzt eine Bescheinigung über die Reisefähigkeit ausstellen zu lassen.

Ist bereits vor Reiseantritt bekannt, dass eine Behandlung im Ausland notwendig wird oder ist die Behandlung Anlass der Reise, sollte sich der Versicherte mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung setzen. Wenn er nachweislich keinen Versicherungsschutz durch eine Auslandsreisekrankenversicherung erlangen kann, muss die gesetzliche Versicherung für bis zu sechs Wochen im Jahr die Behandlungskosten übernehmen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist in den Tarifen unterschiedlich ausgestaltet. Manche Policen bieten einen weltweiten Schutz, während andere nur für bestimmte Regionen gültig sind. Vor Reiseantritt sollte überprüft werden, ob für das Urlaubsziel ein Versicherungsschutz besteht. Oft sind die USA oder Nordamerika ausgenommen, weil dort die Behandlungskosten besonders hoch sind.

Krankenrücktransport

Beim Rücktransport ist zu unterscheiden zwischen einer medizinische sinnvollen und einer medizinisch notwendigen Maßnahme. Manche Tarife sehen eine Kostenerstattung erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vor. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn im Reiseland eine Erfolg versprechende Versorgung aufgrund der schlechten medizinischen Ausstattung nicht möglich ist.

Meist zahlt die Versicherung auch dann, wenn die notwendige Krankenhausbehandlung im Ausland länger als zwei Wochen in Anspruch nehmen würde oder die Kosten hierfür höher wären als für den Rücktransport. Die Kosten für den Rücktransport einer Begleitperson sind bei vielen Anbietern ebenfalls Bestandteil des Leistungskatalogs.

Bei einem Vergleich mehrerer Angebote ist auch darauf zu achten, ob Rettungs- oder Bergungskosten sowie Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall abgesichert sind.

Abrechnung

Bei ambulanter Behandlung muss der Versicherte zunächst die in Rechnung gestellten Kosten für Behandlung und Medikamente verauslagen. Die Rechnungen schickt er anschließend an seine Auslandsreisekrankenversicherung, die auf Grundlage der Versicherungsbedingungen die Erstattung vornimmt.

Manche Anbieter sehen in ihren Policen eine Selbstbeteiligung vor, die der Versicherte auf jeden Fall alleine zu tragen hat. Bei stationärer Behandlung organisiert die Versicherung aufgrund der Höhe der entstehenden Kosten die Abrechnung direkt mit dem Krankenhaus.

Manche Tarife enthalten eine Vorleistungsklausel. Dies bedeutet, dass der Versicherte zuerst die Rechnungen bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einreichen muss. Erst wenn diese Abrechnung vorliegt, übernimmt die private Versicherung die verbleibenden Kosten.

Versicherung bei beruflicher Auslandstätigkeit

Bei einer Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber besteht weiterhin die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Falls es sich bei dem Arbeitgeber um eine ausländische Firma handelt, entfällt die Versicherungspflicht in Deutschland und der Beschäftigte muss sich im Gastland gegen Erkrankung versichern.