Böller, Kracher und Raketen gehören traditionell zu Silvester. Jedoch passieren dabei auch immer wieder Unfälle und Brände. Zu verweisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall, in dem ein Partygast scheinbar unbenutzte Feuerwerkskörper von der Straße aufsammelte. Durch einen “Spätzünder” kam es zu einem Wohnungsbrand. Die Richter teilten die Schuld ganz gerecht: Die 18-jährige Gastgeberin musste Verantwortung übernehmen, da sie sich nicht vergewisserte hatte, dass alle Feuerwerkskörper ordnungsgemäß abgebrannt waren und der Gast, weil er fahrlässig handelte, in dem er die Feuerwerkskörper von der Straße aufgelesen und mitgebracht hatte (OLG Köln, AZ: 11 U 126/99).


